BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 121

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Biobauern in geographisch gesehen ungünstigen Gebieten ermöglichen, Tiertransporte innerhalb Österreichs durchzuführen.

Im Falle von Nutz- und Zuchttieren wird eine innerstaatliche Beförderungsdauer von acht Stunden festgesetzt. Sollte aus geographischen Gründen eine Erreichung des Zieles in dieser Zeit nicht möglich sein, ist eine Verlängerung bis maximal zehn Stun­den erlaubt. Die österreichischen Bauern, die tagtäglich Verantwortung für ihre Tiere tragen und denen der Tierschutz immer am Herzen liegt, weil sie nicht nur mit den Tie­ren, sondern auch von den Tieren leben, sind es gewohnt, mit Lebewesen schonungs­voll umzugehen.

Dieses Gesetz, bei dem der Tierschutz im Vordergrund steht, ist richtungweisend in Europa. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

16.02


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky das Wort. – Bitte.

 


16.02.12

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Bundesräte! Ja, der Tiertransport ist am 1. März dieses Jahres zum Gesundheitsministerium gekommen, und seit vielen, vielen Jahren liegt er in vielen Bereichen auch im Argen. Es ist eigentlich einer aktiven Gesundheits­ministerin und vor allem einem hervorragenden Expertenstab dahinter und vielen Mit­arbeiterinnen und Mitarbeitern, auch einem ganz hervorragenden Mann vonseiten des Koalitionspartners, der uns hier auch im Tierschutzausschuss geholfen hat, Meilen­steine zu setzen, zu verdanken, dass es uns möglich war, so schnell, nämlich seit 1. März letztendlich innerhalb von zweieinhalb Monaten, zu reagieren. Dies ist nicht aus Jux und Tollerei geschehen, sondern wir mussten reagieren, und zwar nicht nur deswegen, weil wir der tiefen Überzeugung sind, dass wir einen entsprechend quali­tätsvollen Umgang mit Tieren haben sollen, sondern wir müssen ein EU-Gesetz umset­zen, nämlich letztendlich die europäische Verordnung Nr. 1/2005 über den Schutz der Tiere beim Transport. Daher ist es auch notwendig gewesen, sehr schnell zu reagie­ren.

Lassen Sie mich vielleicht zu den angesprochenen Themen, bevor ich allgemein da­rauf eingehe, etwas sagen! Das Schließen von Schlachthöfen ist eine bedauerliche Tatsache, die aber nicht im Rahmen des Bundesministeriums liegt. Letztendlich haben wir Ausnahmeregelungen auch deswegen geschaffen, weil wir in vielen Bereichen Ös­terreichs leider Gottes sehen – ich kenne Niederösterreich sehr gut und weiß, dass dort vielfach zentrale Schlachthöfe geschlossen worden sind –, dass der nächste Schlachthof nur durch den Transport von Tieren erreicht werden kann. Wir alle wün­schen uns, dass wir diesen Transport im Sinne der Tiere so gering wie möglich halten, müssen aber auch im Sinne von regionaler und saisonaler Qualität dafür sorgen, dass ein Transport trotzdem möglich ist.

Zum Beratungsgremium: Jeder, der mich kennt, weiß, dass ich kritische Auseinander­setzung nicht scheue. Tatsache ist aber, es ist ein Beratungsgremium der Ministerin, und diese hat auch die Möglichkeit, darauf zu achten, dass ein möglichst breites Spek­trum von Menschen in diesem Gremium ist, die von den verschiedensten Seiten her In­formationen bringen. So haben wir auch EU-Verantwortliche mit einbezogen. Und ich glaube auch, dass die Einbeziehung von Vertretern der Landwirtschaft etwas Positives ist, denn das ist ein Teil dieses Bereiches.

Ich glaube auch, dass die Transparenz wesentlich ist. Bis jetzt war es nämlich so, dass Beschlüsse nicht nach außen getragen werden durften. (Ruf bei der ÖVP: Richtig!) Ich


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