BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 122

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

bin ein sehr transparenter Mensch. Ich denke, dass da hochqualifizierte Arbeit geleistet wird, und diese kann man auch sehr gerne nach außen tragen. Daher sehe ich über­haupt keinen Grund dafür, warum wir da Geheimhaltungspflichtungen haben. Persön­liche Eitelkeiten von Einzelnen sollten auch nicht der Grund dafür sein, dass ein Ge­samtkonzept nicht in irgendeiner Weise oder in eine Richtung verändert wird.

Ich möchte aber schon darauf hinweisen, welche Ziele diesem Gesetz zugrunde lie­gen. Da gibt es für mich drei ganz spezielle Ziele und auch Meilensteine. Das eine ist letztendlich die Förderung des respektvollen Umgangs mit dem Tier. Dass mir das ein Anliegen ist, habe ich ja schon bewiesen, indem wir unter dem Titel „Tierschutz macht Schule“ einige sehr gut dotierte Aktivitäten aus der Taufe gehoben haben. Ich halte es für sehr wesentlich, dass wir uns mit dem qualitätsvollen Umgang mit Tieren beschäfti­gen. Ich gebe Ihnen recht, wir haben diese Schulungen vorgesehen. In einer weiteren Verordnung wird noch darauf hingewiesen werden, wie diese Schulungen vonstatten gehen sollen. Ich glaube aber, dass es notwendig ist, ganz spezifisch auf diese Situa­tion Rücksicht zu nehmen.

Eines möchte ich Ihnen sagen – ich habe mir das in Spanien angeschaut und ich habe mir das auch in Österreich schon angeschaut –: Die größte Belastung der Tiere bedeu­tet das Auf- und Abladen. (Bundesrat Breiner: Genau diese Zeiten wurden herausge­nommen!) Die Beine werden beim Auf- und Abladen gebrochen, das ist also die Pro­blematik. (Bundesrat Ing. Kampl: Der Wassermangel!) Probleme gibt es nicht, wenn Transportwägen eine entsprechende Qualität haben und die Tiere transportiert werden. Das Abladen der Tiere stellt das eigentliche Problem dar, somit auch das zu häufige Auf- und Abladen.

Es ist für mich aber auch wesentlich, dass vor allem qualitätsvolle Schulungen stattfin­den und dass die Menschen wissen, dass sie mit Lebewesen umgehen. Ich glaube schon, wenn ich replizieren darf, dass es einen Unterschied zwischen Mensch und Tier gibt und daher der Notfallsanitäter natürlich eine andere Stundenanzahl bekommt als ein Tierbetreuer, wiewohl ich glaube, dass auch da eine hochqualifizierte Ausbildung vonnöten ist.

Zweitens ist es aber natürlich auch die Förderung der heimischen Lebensmittelqualität. Es wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass diese gerade in Österreich dank unserer Bauern, dank unserer Verantwortlichen eine sehr hochwertige ist und dass wir da sicher Vorbildfunktion haben können. Und ich glaube, dass diese Einschränkung von 4,5 Stunden durchaus ambitioniert ist. Ich bitte um Pardon, dass ich nicht EU-Kom­missar bin und mich daher in erster Linie nur für die Verbesserung der österreichischen Situation einsetzen kann. Aber ich werde mich natürlich bemühen, auch im Rahmen der EU-Gremien dafür zu sorgen, dass dieser unser Vorstoß in Österreich – wir haben sehr oft Vorstöße gemacht – auch in der EU umsetzbar wird. (Demonstrativer Beifall bei der SPÖ.)

Ich denke, dass wir hier in Österreich wieder ein deutliches Zeichen setzen. Und ich habe nach Vorlage des Gesetzentwurfes auch mit den zuständigen Juristen Kontakt aufgenommen, die Gesetzeskonformität festgestellt haben. Ich habe das auch im Aus­schuss mehrfach betont.

Mir ist aber auch wichtig, dass wir drittens durch Vorgaben hinsichtlich Beschaffenheit der Fahrzeuge, Reinigung und Desinfektion auch einen wichtigen Vorstoß im Hinblick auf Seuchenprävention gemacht haben, was immer wesentlicher wird, wenn wir Me­dienberichten über das Auftreten von Seuchen folgen. Und ich glaube, dass wir hier ein rundes Gesetz geschaffen haben, das noch nicht am Ende ist. Ich denke nur, wenn man nichts tut, dann ist man in der Kritik, und wenn man etwas tut, verständlicherweise auch. Das ist auch das Recht eines freien, demokratischen Landes. Und es hat nie-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite