BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 139

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Zu allen vier Tagesordnungspunkten hat der Ausschuss für auswärtige Angelegenhei­ten nach Beratung der jeweiligen Vorlage mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag gestellt, gegen den jeweils vorliegenden Beschluss des Nationalrats keinen Einspruch zu erhe­ben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Molzbichler. – Bitte.

 


17.05.44

Bundesrat Günther Molzbichler (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Herr Staatssekre­tär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Änderung des EU-AKP-Partnerschaftsab­kommens ist bedingt durch eine Änderung des Internationalen Verfahrensabkommens, speziell Artikel 96 und 97. Wenn eine Vertragspartei wesentliche Elemente des Coto­nou-Abkommens verletzt – dazu gehören zum Beispiel Menschenrechte, demokra­tische Grundsätze, das Prinzip des Rechtstaates sowie Korruption –, dann sind Kon­sultationsverfahren und geeignete Maßnahmen vorgesehen.

Darüber hinaus soll auch der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen im neuen Artikel 11b Rechnung getragen werden.

Auch der politische Dialog soll dadurch gestärkt werden.

Wir werden dieser Änderung zustimmen. Gerade dieser politische Dialog auf gleicher Augenhöhe ist meines Erachtens absolut notwendig.

Wenn man die gegenwärtige Situation genauer unter die Lupe nimmt, dann stellt man Folgendes fest: Das Cotonou-Abkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den derzeit 79 AKP-Staaten, der insbesondere die Zollkonditionen regelt und sich im Spannungsfeld zwischen der Handels- und Entwick­lungspolitik der Europäischen Union bewegt. Dabei, meine Damen und Herren, sind die Bereiche Entwicklungshilfe, Handel, Investition und Menschenrechte von sehr gro­ßer Bedeutung.

Im Mittelpunkt stehen jedoch die wirtschaftlichen Partnerschaftsabkommen. Afrikani­sche Parlamentarier, werte Kolleginnen und Kollegen, Initiativen der afrikanischen und der europäischen Zivilgesellschaft kritisieren jedoch die gegenwärtige beziehungswei­se geplante Form dieser Partnerschaftsabkommen, da sie davon ausgehen, dass die­se Abkommen der lokalen Wirtschaft eher schaden und nicht für eine soziale und öko­logische Nachhaltigkeit stehen.

Die Europäische Union verlangt einen zollfreien Zugang zu einem Großteil der Märkte in den AKP-Ländern, und im Gegenzug dazu erhalten diese Länder einen weiteren Zu­gang zum europäischen Markt. Gegen die Preise importierter und hoch subventionier­ter EU-Nahrungsmittel haben aber Landwirtschaftsbetriebe der AKP-Staaten überhaupt keine Chance. Dazu gibt es mittlerweile unzählige Beispiele, so etwa das Trocken­milchpulver. Dieses hoch subventionierte Pulver aus Europa ist bereits jetzt um einiges billiger als vor Ort die produzierte Milch von afrikanischen Kleinbauern. Allein West­afrika wird mit über 21 Tonnen Milchpulver zu Dumping-Preisen überschwemmt; weit unter den Produktionskosten der einheimischen Bauern. Das ist weder für den Markt in Afrika noch für den Markt in Europa positiv.

Meine Damen und Herren! Immer häufiger sind vor allem junge Menschen gezwungen, ihr Land zu verlassen, da sie keine Existenzgrundlage mehr in ihren eigenen Heimat­ländern haben. Sie riskieren immer häufiger ihr Leben bei einer dubiosen Überfahrt ins vermeintlich goldene Europa.

 


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