den hat, dass die bisherigen Präferenzregime nicht dem WTO-Regime entsprechen, und es daher notwendig ist, andere Mittel zu finden, um diese Länder zu bevorzugen. Denn darum geht es: Es geht um eine Bevorzugung dieser Länder im Rahmen des gesamten WTO-Regimes. (Der Redner stößt die vor sich auf dem Pult stehende Wasserkaraffe um.) – Ich bitte um Entschuldigung, Frau Präsidentin! Ich bin etwas stürmisch heute. Aber es ist so heiß. Vielleicht ist kühles Wasser ganz gut.
Das heißt, bis zum Ende dieses Jahres müssen diese Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, Economic Partnership Agreements, abgeschlossen sein. Und ich möchte schon darauf hinweisen – das wird immer wieder verschwiegen oder übersehen –, dass es sehr wohl asynchrone Marktzugänge gibt. Es ist nicht so, dass die Europäische Union verlangt, vollständigen Zugang zu den Märkten der Entwicklungsländer zu haben, und nur dann bereit ist, selbst Zugang zu den eigenen Märkten zu geben. Es gibt asynchrone Marktzugänge!
Zweitens: Es gibt sehr lange Übergangsfristen. Peter Mandelson, der zuständige Kommissar für den Handel, hat davon gesprochen, dass die Europäische Union bereit ist, 15- bis 25-jährige Übergangsfristen vorzusehen.
Und drittens: Es ist richtig, dass die Europäische Union – ich sage: leider – immer noch einige wenige Produkte hat, wo sie selbst protektionistisch ist. Auch wir – ich will das ganz offen eingestehen – haben in Österreich ein durchaus legitimes Interesse, zum Beispiel was den Zucker betrifft. Hier sprechen wir aber von relativ kurzen Übergangsfristen, und bis 2009 soll hier eine Liberalisierung eintreten. Ich glaube also, dass diese EPAs, diese wirtschaftlichen Partnerschaftsabkommen, letztlich im Interesse der Entwicklungsländer sind, dass sie nützlich und sinnvoll sind und dass sie eine Ergänzung darstellen zu den Mitteln der Entwicklungshilfe an sich, also zu den bevorzugten Krediten, zu den Grants und zu anderen Formen der technischen Zusammenarbeit.
Ich danke also für die Zustimmung zu den Cotonou-Abkommen. Ich glaube, das ist eine wichtige, gute Sache, und wir sollen weiterhin auch diesen Dialog über die Politik, über die Entwicklungszusammenarbeitspolitik führen.
Lassen Sie mich nur einige wenige Worte zu dem Abkommen über die Kampfmittelrückstände sagen. – Herr Abgeordneter Kühnel! Sie haben ein Grundproblem des Völkerrechts angesprochen – und ich würde sogar weiter gehen und würde sagen: Sie haben ein Grundproblem des Rechts angesprochen –: Sind deswegen, weil es Menschen, Staaten gibt, die sich nicht an Vorschriften halten, die Vorschriften unnötig? – Natürlich nicht. Im Völkerrecht ist es ein bisschen komplizierter, denn da können Staaten in der Regel selbst entscheiden, ob sie wo teilnehmen wollen oder nicht teilnehmen wollen. Und es ist richtig: Wenn wir von 192 Staaten vorläufig einmal nur 32 haben, die dieses Abkommen ratifiziert haben, so ist das wenig. Und Sie haben auch recht, es haben wichtige Staaten traditionell – leider! – Abrüstungsabkommen, Rüstungskontrollabkommen nicht ratifiziert.
Ich glaube aber dennoch, dass es eine Verantwortung von Ländern wie Österreich ist, das traditionell im Rahmen seiner Außenpolitik für Abrüstung und Rüstungskontrolle eintritt, dennoch nicht den Mut zu verlieren und dafür einzutreten, dass weitere Fortschritte erzielt werden. Wir sind immerhin jetzt schon beim 5. Zusatzprotokoll. Wir haben vor Jahren begonnen – ich kann mich noch sehr gut erinnern, ich war damals noch im Völkerrechtsbüro – mit einem bescheidenen Abkommen. Heute haben wir fünf Abkommen über Waffen, die unnötige Leiden verursachen und deren Herstellung, deren Einsatz kontrolliert wird. Wir werden hoffentlich bald – Sie haben es erwähnt, Frau Bundesrätin – ein 6. Abkommen haben über die Cluster Ammunition, über die Streumunition.
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