BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 161

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Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2007 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bringe nun den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des National­rates vom 6. Juli 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsauf­sichtsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden (VAG-Novelle 2007).

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2007 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zum Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schimböck. Ich erteile ihm dieses.

 


18.33.56

Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es liegt uns das Kernstück der EU-Finanzmarktharmonisierung vor, eine eigentlich sehr schwierige Richtlinie. – Der Herr Bundesminister für Finanzen und der Herr Wirtschaftsminister sind leider nicht hier, aber da ja historisch das Wirtschaften, Herr Bundesminister, eigentlich in der Landwirtschaft begonnen hat, werden Sie den Herrn Minister, glaube ich, heute hier vertreten.

Es waren hier Gegensätze aufzulösen, denn es ging auch darum, um Ihre Rindfleisch­metapher zu gebrauchen, dass man über diesen schwierigen Weg in der EU zusam­mengefunden hat in den europäischen Staaten, denn die Finanzmarktaufsicht ist et­was, das nicht vor den Grenzen haltmachen darf.

Es hat eine Reihe von großen Finanzskandalen im Anlagebereich gegeben – ich den-
ke dabei nur an AMIS, aber eine viel eklatantere Geschichte waren die sogenannten Fälle um die Göttinger Gruppe, die in der Bundesrepublik Deutschland zu immerhin 170 Haftbefehlen geführt haben, im Anlagebereich, im Anlagebetrug. Und treffen tut es dort – wie in der Landwirtschaft – natürlich den Konsumenten, oft den kleinen Sparer. Es war daher, glaube ich, sehr wichtig, hier entsprechende Richtlinien zu schaffen und diese jetzt national umzusetzen.

Das war natürlich nicht immer zur Freude auch der Finanzdienstleister, die sich in der Wirtschaftskammer ja in mehreren Gruppen befinden. Es sind dies zum einen Finanz­dienstleister im eigentlichen Sinn, Versicherungsmakler, selbständige Versicherungs­vertreter und Agenten, die wechselweise Anlageprodukte anbieten, die natürlich jetzt, wenn sie Kundengelder verwalten, entsprechende Verantwortlichkeiten haben. Es kommt hier nach dieser Richtlinie zu einer Beweislastumkehr, es kommt dazu, dass bereits bei Fahrlässigkeit entsprechende Haftungen gegeben sind. Es war für die Kol­leginnen und Kollegen in diesem Bereich oft gar nicht so einfach, das jetzt hinzuneh­men. Es konnte hier ein Konsens gefunden werden, und dank Ihres Regierungskolle­gen, des Herrn Bundesministers, und des Herrn Staatssekretärs Matznetter konnte hier ein Kompromiss gefunden werden, bei dem der Konsumentenschutz entsprechend ge­geben ist.

 


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