BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 162

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich möchte aber bei diesem Punkt – denn hier geht es auch darum, dass die entspre­chenden Geldflüsse auch von den Instituten mit Eigenkapital unterlegt werden – noch auf etwas hinweisen, das mir immer ein besonderes Anliegen war. Es geht darum, dass es hier gelungen ist – Basel II wäre bei der Eigenkapitalunterlegung fast für viele Betriebe zu einem unüberwindbaren Hindernis geworden –, dass die kleineren, mittle­ren Betriebe jetzt quasi im Privatkundenbereich abgehandelt werden und daher andere Bedingnisse gelten.

Insgesamt möchte ich hier zusammenfassen, dass durch die Rückversicherungsricht­linie, die hier festgelegt wurde, die Konzessionspflicht im Versicherungsbereich bei der Rückversicherung sowie bei der Direktversicherung, die gegeben ist, hier ein erhöhter Rechtsschutz zustande gekommen ist. Das ist durchaus zu begrüßen, und unsere Fraktion wird natürlich hier im Bundesrat die Zustimmung zu diesem Gesetzeswerk ge­ben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Schennach.)

18.37


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Perhab. Ich erteile es ihm.

 


18.37.13

Bundesrat Franz Perhab (ÖVP, Steiermark): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch unsere Fraktion wird dieser Gesetzesvorlage selbstverständlich zustimmen, weil wir der Meinung sind, dass sie eine Verbesserung sowohl für den Konsumenten, für den Anleger als auch für die österreichischen Finanz­dienstleister bringen wird, weil hier Rechtssicherheit geschaffen und die nötigen recht­lichen Begleitmaßnahmen gesetzt werden, auf europäischem Niveau und auf europäi­scher Ebene.

Vor einem möchte ich aber, Herr Kollege Schimböck, warnen: Wir können die besten Gesetze beschließen mit seitenweise Erläuterungen, ganz werden wir die Kriminalität in diesem Bereich sowieso nicht ausschalten können, aber präventiv können wir – ich glaube, da sind wir einer Meinung – hier vorsorgen.

Wenn Sie den BAWAG-Prozess zurzeit verfolgen, wissen Sie ja, dass nie jemand an einem Debakel oder an einem Finanzdebakel schuld ist. Ich glaube, bei AMIS war es so und in Deutschland ist es so. Wir müssen hier, glaube ich, wirklich darauf hinwirken, dass die Transparenz für den Anleger, für den Kunden verstärkt wird.

Diese Vorgaben sind in dieser Novelle verwirklicht, daher unsere Zustimmung. – Dan­ke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.38


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schen­nach. Ich erteile es ihm.

 


18.38.43

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Auch unsere Fraktion wird beiden Gesetzen zustimmen. Das zweite ist ja, was Österreich betrifft, eher von literarischer Qualität, denn die gro­ßen Rückversicherer sind ja nicht in Österreich zu Hause, sondern eher von München aufwärts. Trotzdem ist es eine wichtige Nachvollziehung der EU-Richtlinien, wobei bei­de Regierungsvorlagen, die wir heute behandeln, ja mit etwas Verspätung beschlossen werden.

Zum Bundesgesetz über die Beaufsichtigung von Wertpapierdienstleistungen: Hier gibt es von uns eine Art Vorschuss. Wir haben ja jetzt durch den Untersuchungsausschuss gesehen, dass das, was nicht funktioniert, die Finanzmarktaufsicht ist.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite