BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 163

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Wie wir im Ausschuss erfahren haben, gibt es bereits die ersten Vorarbeiten für eine Reform der Finanzmarktaufsicht, und wir können erwarten, dass es im Herbst zu Vor­schlägen kommen wird. Denn das beste Gesetz über die Beaufsichtigung nützt uns nichts, wenn die beaufsichtigende Behörde nicht funktioniert. Und dass die Finanz­marktaufsichtsbehörde derzeit nicht funktioniert, ist, glaube ich, evident!

Es hat immerhin 10 000 Geschädigte in Österreich durch die AMIS-Affäre gebraucht, mit einem Schadensfall von weit über 100 000 €, um auch die Dringlichkeit des Schut­zes von Kleinanlegerinteressen zu zeigen. Mit diesem Bundesgesetz schaffen wir auf jeden Fall eine höhere Anforderung an das Risikomanagement, eine höhere Anforde­rung an die interne Revision und vor allem auch, dass die operationellen Risiken in die Eigenmittelunterlegung einbezogen werden.

Überhaupt verbessert sich das Verhältnis von Anlegerschutz und Verwaltungsvereinfa­chung, und das wird auch in diesem Gesetz, glaube ich, sehr klar dargestellt. Was viel­leicht Frau Präsidentin Zwazl interessiert: Belastungen für Unternehmen gibt es aus diesem Gesetz nicht – was ja nicht ganz unwesentlich ist.

Allerdings wird der Konsumentenschutz gestärkt, und wenn es Kritik gibt, Herr Bundes­minister, dann in zwei oder drei Bereichen. Das eine ist, dass die Beweislastumkehr meiner Meinung nach nicht ausreichend ist. Sie kennen das natürlich aus einem ganz anderen Bereich, in dem wir viel strenger mit der Beweislastumkehr operieren; das fehlt hier. Die kleinen Anleger in eine Beweisvorlage zu bringen, das ist meiner Mei­nung nach der falsche Weg. Hinsichtlich Beweislastumkehr könnte man hier aus dem ökologischen Bereich durchaus lernen.

Das Zweite ist, dass die Pensionskassen doch ausgenommen sind. Das ist eine Schwäche des Gesetzes. – Ich sehe, dass Sie dazu nicken, also verstehen wir uns: Das ist eine Schwäche.

Das Dritte ist: Man hat uns zwar dankenswerterweise sehr genau erläutert, dass das in unserer Gesetzesordnung und verfassungsmäßig nicht anders geht, aber der Strafrah­men scheint mit 50 000 € etwas gering zu sein. Darüber, dass das eine Balance zu anderem haben muss, habe ich mich belehren lassen. Aber wir wissen auch, dass mit einem entsprechenden Mitteleinsatz die Gewinne ein Vielfaches sein können. Und dass eine Verjährung mit 18 Monaten gegeben ist, scheint etwas sehr zögerlich zu sein.

Insgesamt jedoch gibt es, vor allem aus Sicht der Kleinanleger, aus Sicht der Konsu­menten und Konsumentinnen, eine respektable Verbesserung, und deshalb stimmen wir auch gerne zu. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

18.42


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Beschlüsse des Natio­nalrates getrennt erfolgt.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 erlassen wird sowie das Bankwesengesetz und weitere Gesetze geändert werden.

 


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