BundesratStenographisches Protokoll748. Sitzung / Seite 29

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Eines der nächsten Themen wird auf der einen Seite die Novelle des Jugend­wohlfahrtsgesetzes sein, eine ganz wesentliche Novelle, die für das Jahr 2008 ansteht. Es geht dabei nicht um die Novellierung einzelner Punkte, sondern um eine Gesamt­novelle dieses meines Erachtens etwas verstaubten und veralteten Gesetzes. Auf der anderen Seite wird dann die ganze Thematik angesprochen werden, wie wir mit der Frage umgehen, in welchen Rang ich die Rechte von Kindern und Jugend­lichen setze. Ich persönlich bin jemand, der sich sehr einsetzen wird, dass es sehr wohl in den höchsten Rang zu geben ist, den wir haben. Es ist die Zukunft unseres Landes, und ich glaube, dass wir in diesem Bereich sehr sensibel vorgehen müssen.

Ich habe immer wieder gesagt, ich mache nicht Politik für junge Menschen, sondern mit jungen Menschen. Und hier gibt es auch von den einzelnen Jugendvertretern über den Bundesjugendring sehr konkrete und direkte Vorschläge, die wir natürlich in die Gesetzesmaterie einarbeiten werden. Ich ziele das im ersten Quartal 2008 an.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zur letzten Anfrage, 1573/M. – Ich bitte Herrn Bundesrat Mayer, den Fragesteller, um Verlesung der Frage.

 


Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Frau Ministerin, meine Frage lautet:

1573/M-BR/2007

„Wie wird sich die geplante Einführung des Elektronischen Gesundheitsaktes im Hinblick auf eine Verwaltungsvereinfachung für Arzt und Patient auswirken?“

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Das ist eines der spannendsten Themen im Gesundheitsressort, ein Thema, von dem ich zutiefst überzeugt bin, dass es uns einen großen Schritt nach vorne bringt.

Ich darf Ihnen hier auch berichten – damit ich nicht nur Antworten gebe, sondern auch darüber hinaus ein bisschen aus meiner Arbeit berichte –, dass ich vor wenigen Wochen in Amerika war und in Boston und Washington D.C. mit dem Mister „E-Health“ Amerikas, also jenem Mann, der mit dieser Umsetzung, die wir in Österreich auch planen, in Amerika beschäftigt ist, zusammengetroffen bin. Ich habe unter eigentlich großem Lob dieser hervorragenden Experten festgestellt, dass wir in Österreich einen Schritt weiter sind als in diesem hoch entwickelten Land. Wir streben da eine sehr enge Kooperation an.

Wir sind mit der Elektronischen Gesundheitsakte Gott sei Dank in meiner bisherigen Amtsperiode so weit gekommen, dass in der Bundesgesundheitsagentur endlich ein einstimmiger Beschluss über das Weiterarbeiten an diesem gemeinsamen Ziel gemacht wird und dass wir auch von Seiten der Kammervertreter, also der Vertreter der österreichischen Ärztekammer endlich Nominierungen für die Arbeitsgruppen der Inhalte erhalten haben. Das war ein schwieriger und langer Weg. Ich glaube auch, dass wir damit gezeigt haben, dass es nicht nur um das technische Equipment, sondern jetzt als nächster Schritt um die inhaltliche Ausgestaltung geht: Was genau ist das Thema solcher Akten zwischen dem intra- und dem extramuralen Bereich? Was sollen diese beinhalten, immer – und das betone ich – unter der Annahme, dass der Patient diese Daten auch freigibt?

Es gibt eine Studie von vor 14 Tagen, die besagt, dass fast vier Fünftel der Öster­reicherinnen und Österreicher über ihre eigene Krankengeschichte nicht Bescheid wissen. Ich halte das für ein großes Problem, weil das natürlich in jeder medizinischen Anamneseerhebung und Gesprächs- und Informationserhebung zu einem unter


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