BundesratStenographisches Protokoll748. Sitzung / Seite 28

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Wir haben natürlich auch eine Art Jugendkarte entwickelt, wiewohl das nicht von überall akzeptiert wurde. Ich glaube inzwischen, dass das eher aus Eitelkeit geschehen ist, dass viele Bundesländer das schon längst selbst gemacht haben – und ich gratu­liere ihnen von diesem Platz aus dazu. Diese Jugendkarte soll die Kontrollen in der Gastronomie und im Handel vereinfachen. Mit dem bisher vorgelegten Schülerausweis war das nicht immer ganz einfach nachzuvollziehen, weil dieser nicht wirklich als offizieller Ausweis galt, auf der einen Seite aufgrund nicht immer richtiger Lichtbilder, auf der anderen Seite aufgrund der Tatsache, dass er selbst ausgefüllt wird.

Weiters sind wir in Gesprächen mit den Bundesländern, die in den einzelnen Bun­desländern verwendeten Jugendkarten zu einem Personalausweis umzumodifizieren – die Gespräche mit dem Innenministerium und der Staatsdruckerei sind abgeschlossen, diese Jugendkarte würde auch bezüglich der Kosten deutlich reduziert sein –, damit wir eine Überprüfbarkeit schaffen. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Der letzte Bereich, den ich erwähne, ist, dass wir natürlich durch viele Gespräche mit dem Handel und der Gastronomie eine Sensibilisierung erreicht haben: auf der einen Seite durch verschiedene Methoden im Handel, um Aufmerksamkeit zu schaffen. Wenn zum Beispiel Alkohol verkauft wird, wird kontrolliert, ob der Käufer den Alters­bestimmungen entspricht. Sie können überall bei den verschiedenen Handelsketten die Plakate im Kassenbereich sehen. Das wird flächendeckend eingesetzt. Das sage ich jetzt als jemand, der ganz normal als Hausfrau einkaufen geht.

Der letzte Bereich, den ich erwähnen möchte – und das freut mich ganz besonders –, ist, dass wir in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule in Krems das Ausbildungs­seminar „responsible serving“ gemacht haben. Das heißt, dass wir die in der Gastro­nomie Tätigen auch entsprechend schulen: Wie gehe ich mit Jugendlichen und dem Wollen nach Alkohol um? Ich halte das für eine ganz spannende neue Situation und bin der Fachhochschule Krems sehr dankbar, dass sie dieses Thema aufgegriffen hat. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Eine weitere Zusatzfrage stellt Frau Bundesrätin Konrad.

 


Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Jugendschutz ist etwas sehr Wichtiges. Ich finde es allerdings immer etwas kurz gegriffen, wenn man in einer jugendpolitischen Diskussion auf dem Schutz stehen bleibt und die Frage nach Jugend- und Kinderrechten nicht auch mit andenkt.

Meine Frage bezieht sich jetzt auf die Kinder- und Jugendrechtskonvention. Es ist ja, wenn ich mich richtig erinnere, im Regierungsübereinkommen auch verankert, dass diese in die Verfassung übernommen werden soll. Jetzt hätte diese Konvention, wenn sie tatsächlich rechtsgültig ist, weitreichende Folgen, weil sie zum Beispiel das Recht eines Kindes auf gesunde Umwelt und so weiter, also relativ weitreichende Rechte beinhalten würde und weil sich diese Konvention nicht auf Staatsbürgerschaft bezieht, sondern auf Kinder, die sich im Staatsgebiet aufhalten.

Meine Frage ist: Wird diese Kinderrechtskonvention in den Verfassungsrang über­nommen, und welche weiteren gesetzlichen Konsequenzen würden Sie darin sehen?

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Ich denke, das ist ein ganz wesentliches Thema, das wir als Nächstes in Angriff nehmen werden. Wir haben schlicht und ergreifend nur zwei Hände, zwei Augen und 24 Stunden am Tag. Wir haben aus meinem Ressort und in diesen zehn Monaten bisher unendlich viel Gesetzesmaterie umgesetzt, in Kooperation mit Spiegelressorts und mit gemeinsamen Querschnittressorts.

 


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