BundesratStenographisches Protokoll748. Sitzung / Seite 36

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dann muss man meiner Meinung nach automatisch auch die Grenzwerte laut IG-L überprüfen und nicht nur Lärm und andere Parameter.

Wir haben schon bei der letzten Änderung – Vetorecht des Verkehrsministers – nicht zugestimmt, und wir werden auch heute aus diesem Grund nicht zustimmen, weil es meiner Meinung nach keinen Sinn macht, das IG-L irgendwo an irgendeiner Stelle zu lockern, solange es noch nicht wirklich greift. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Sie sind dagegen?) – Ich bin dagegen, dass man dem Verkehrsminister weiterhin die Ermäch­tigung gibt, nach einer gewissen Zeit ein Vetorecht gegen ein Tempolimit einzulegen. Dagegen sind wir massiv.

Ich möchte noch kurz zum IG-L sagen: Es ist ein großes Problem beim IG-L, dass die Verantwortlichkeiten in diesem Gesetz sehr verteilt sind. Sie, Herr Bundesminister, schaffen ein Gesetz, in dem beschlossen wird, die Grenzwerte einzuhalten und die Zielwerte zu erreichen. Die Landeshauptleute sollen dann Maßnahmen beschließen, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Dann gibt es noch den Verkehrsminister, der hineinreden kann, und dann gibt es noch andere Minister, die hineinreden können.

Prinzipiell ist es, denke ich, eben dadurch, dass in diesem Gesetz die Kompetenzen sehr stark verteilt sind, ein Problem, wenn die Zielwerte und die Grenzwerte – wie man ja sieht – nach wie vor nicht eingehalten werden. Ich bin gespannt, ob sie jemals irgendwann eingehalten werden, und da ist der Frage nachzugehen: Wer trägt die Verantwortung dafür? Wer ist letztendlich dann zuständig, wenn wir in vielen Bereichen Österreichs Feinstaubsanierungsgebiet bleiben und NO2-Sanierungsgebiet werden? (Beifall bei den Grünen.)

11.22


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Mosbacher. – Bitte.

 


11.22.30

Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätzte Besucher des Hohen Hauses! Im Immissionsschutzgesetz-Luft wird mit dieser Novelle die Möglichkeit geschaffen, vor­beugend mittels Verkehrsbeeinflussungsanlagen Verkehrsmaßnahmen zu verhän­gen, damit Grenzüberschreitungen der Luftgüte vermieden werden. Um eine bundes­weit transparente, einheitliche Vorgangsweise zu erreichen, erhält der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie die Ermächtigung, mittels Verordnung die Kriterien für die Auswahl der Parameter für die Auslösung der Geschwin­digkeitsbeschränkungen festzulegen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, diese Novelle wird eine deutliche Verbesserung der Luftqualität bringen, und es wird damit auch ein rechtssicheres Instrument geschaffen, um in Zukunft vorbeugend mit Verkehrsbeeinflussungs­sys­temen und -anlagen so umzugehen, dass mögliche Schadstoffüberschreitungen schon von vornherein vermieden werden. Das Gesetz, das jetzt behandelt wird, zeigt, dass man mit elektronischen Verkehrsleitsystemen durchaus rasch und flexibel Maßnahmen für die Umwelt setzen kann.

Zusätzlich können in die jeweiligen Verordnungen, die auch die Landeshauptleute erlassen können, alle möglichen Kennzahlen mit eingearbeitet werden, wie zum Bei­spiel die momentane Belastung der Luft, die Zahl der Kraftfahrzeuge auf der Straße, die Wetterlage, Wetterprognosen oder die Erfahrungen mit den regionalen Wetter­lagen. Mit diesen Systemen kann vieles miteinander verknüpft werden, und es ist damit die Hoffnung verbunden, dass damit sehr schnell und flexibel reagiert werden kann.

 


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