Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Ich stelle Stimmeneinhelligkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 27. September 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union erlassen wird sowie das Firmenbuchgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Rechtspflegergesetz, das GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz 1965, das Umwandlungsgesetz, das Unternehmensgesetzbuch und das Übernahmegesetz geändert werden (Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2007 – GesRÄG 2007) (171 d.B. und 218 d.B. sowie 7758/BR d.B. und 7766/BR d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir kommen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Florianschütz. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Peter Florianschütz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 27. September 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union erlassen wird sowie das Firmenbuchgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Rechtspflegergesetz, das GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz 1965, das Umwandlungsgesetz, das Unternehmensgesetzbuch und das Übernahmegesetz geändert werden (Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2007 – GesRÄG 2007).
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Oktober 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Schimböck. Ich erteile ihm dieses.
12.35
Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier ein Gesetz, das der gesellschaftlichen Entwicklung der Kapitalgesellschaften europaweit Rechnung trägt. Es geht primär darum: Die Grundsätze sind, weitere nationale Verschmelzungen nicht mehr auszubauen, hingegen aber Verschmelzungen von Unternehmungen auf europäischer Ebene einheitlich zu regeln. Es geht um die Kontrolle, um die Transparenz dieser Betriebe – eine sehr wichtige Sache.
Was ich auch aus dem Ganzen herauslese, dass hier der Mitarbeiterbeteiligung das Wort geredet wird. Es kommt ja auch aus Kreisen der Wirtschaftskammer, wie förderlich eigentlich eine Mitarbeiterbeteiligung ist. Wir sehen das auch, wenn es darum geht, in den Betrieben mitzureden, dort Sperrminoritäten und das alles abzudecken.
Ich möchte aber hier, sehr geehrte Frau Bundesministerin, vor allen Dingen noch auf eines hinweisen: Ich glaube, was wir dringend brauchen, parallel zu diesem Gesetzeswerk, das ja begrüßenswert ist, denn es bringt uns viel an notwendiger Transparenz im Kapitalgesellschaftsbereich, ist ganz einfach, bei der Internationalisierung auch das Steuerrecht entsprechend anzupassen. Ich glaube, hier kommt eine große
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