BundesratStenographisches Protokoll748. Sitzung / Seite 61

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Am signifikantesten ist hier die Entwicklung der sogenannten Privatkonkurse. In den ersten Quartalen, die wir berücksichtigen können, hat sich ein Anstieg auf 6 486 Privat­konkurse ergeben; das ist immerhin ein Plus von 15,8 Prozent. Wenn man damit die unternehmerischen Konkurse vergleicht – das war damals quasi der Vorläufer dieses Regelwerks in der Insolvenzordnung, in der Konkursordnung –, zeigt dies auch noch 4 804 Fälle, aber immerhin ein Minus von 3,6 Prozent. Das spricht eigentlich für eine erfreuliche wirtschaftliche Entwicklung. Aber das wenig Erfreuliche ist eben die Entwicklung der privaten Verschuldung in den Haushalten. Wenn man sich vorstellt, dass wir beim durchschnittlichen Privatkonkurs immerhin von einer Summe von 40 000 € bis 50 000 € reden, dann sind das ganz enorme Summen.

Dabei ist es übrigens ein interessanter Nebenaspekt, dass auch viele ehemalige Selbst­ständige den Privatkonkurs in Anspruch nehmen. Dort ist aber schon von an­deren Beträgen die Rede, da sind nämlich die Durchschnittssummen bereits bei etwa 150 000 €. Ich glaube, da ist es auch ganz wichtig, dass man einmal darüber nach­denkt, was gerade junge Selbstständige betrifft, und man vielleicht doch noch einmal über diese Eine-Frau- oder Ein-Mann-Betriebe nachdenken sollte. Denn viele Men­schen sind davon betroffen, dass der Auslöser dann meistens die gewerbliche Sozialversicherung ist, die sogar kraft Gesetz dazu verpflichtet ist, einen Konkurs­antrag zu stellen.

Dieses Gesetzeswerk schafft, glaube ich, auch für die sogenannte Schuldnerberatung, die ich hier ganz bewusst eher als ein Heilverfahren bezeichnen möchte, einen wirklich guten gesetzlichen Handlungsspielraum. Jetzt steht einmal ganz klar fest, was für Kriterien eine Schuldnerberatung grundsätzlich erfüllen muss, um sich quasi einen offizielleren Status geben zu können: Wie lange hat es diese Schuldnerberatung schon gegeben? Gibt es dort regelmäßig drei Mitarbeiter? – Vor allen Dingen geht es auch um die Bevorrechtung im laufenden Verfahren. Das alles wird dann diese staatlich anerkannte Schuldnerberatung auszeichnen. Natürlich wurde das auch auf eine gewisse Stufe gehoben, es wird nämlich der Präsident des Oberlandesgerichtes künftighin entscheiden, was eine staatlich anerkannte Schuldnerberatung ist oder nicht.

Aber auch hier ist dies mein Ersuchen an Sie, Frau Bundesministerin: Es handelt sich um eine Querschnittmaterie. Denn das ganze Problem der Verschuldung der privaten Haushalte, das offensichtlich im Steigen begriffen ist, ist für mich auch ein großes soziales Problem. Es ist ein Problem der Bildung, der Erziehung und so weiter. Ich bitte auch hier, den hervorragenden Ansatz in diesem Gesetzeswerk noch ressortüber­greifend weiterzudenken, Frau Bundesministerin.

Ich glaube, wir werden in den Schulen ansetzen müssen. Man muss dort meiner Ansicht nach verstärkt darauf einwirken, wie wir uns mit Gegenständen wie Gesund­heitslehre und dergleichen mehr beschäftigen. Es wird auch darum gehen, den jungen Menschen wirklich beizubringen, wie eigentlich eine Gesundung des privaten Haus­haltes aussehen kann. Ich weiß schon, das steht zum Teil natürlich völlig im Wider­spruch zur Werbefreiheit in unserem Land, wenn dort jeder Bürgerin, jedem jungen Bürger vermittelt wird, dass die Nutzung eines bestimmten Handytarifes oder von was auch immer eigentlich zum Nulltarif geschieht.

Da ist das Zweite, wo wir meiner Ansicht nach auch noch eingreifen müssten, sozu­sagen der präventive Bereich, da viele dieser marketingtechnisch sehr breit aufgestell­ten Konzerne sich beim Eintreiben des Geldes von ihren Schuldnern eines Inkasso­büros bedienen. Da erlebt man, wenn man so einen Privatkonkurs sieht – und jeder Mandatar hat sicher schon einmal solche Klienten bei sich gehabt –, Bürger, die hier um Rat und Hilfe ersuchen. Da stellt man dann auf einmal fest, dass eine Schuld eines Gläubigers, die ursprünglich 300 € ausgemacht hat, auf einmal knappe 1 000 € erreicht.

 


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