BundesratStenographisches Protokoll748. Sitzung / Seite 62

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Ich meine, hier sollten wir den Gedanken des Konsumentenschutzes ein wenig weiter­denken in die Richtung, was die Schuldnerinnen und Schuldner betrifft. Denn es kann nicht sein, dass sich solche Schulden auf einmal verdoppeln oder verdreifachen, ja ich haben einmal einen Fall gesehen, da gab es fast eine Vervierfachung. Da war nämlich ein Inkassobüro zwischengelagert, und nachgelagert war eine Anwaltskanzlei. Ich habe mich dort klug gemacht, wie das funktioniert: Die verkehren zum Teil nur mehr online-mäßig mit den Bezirksgerichten, das geht also quasi virtuell, mit Knopfdruck werden da gleich die entsprechenden Mahnklagen eingebracht.

Diese Dinge sollten wir auch noch einmal hinterfragen, denn dann würde vielleicht der eine oder andere bei seinen Marketingmaßnahmen vom Konzern her überlegen: Worauf lasse ich mich da eigentlich ein? Ist es sinnvoll, irgendwelchen Leuten etwas – wenn ich es so salopp sagen darf – „aufs Aug zu drücken“? So könnte man quasi diese Entwicklung, auf die ich zu Beginn ja bereits eingegangen bin, eventuell hintanhalten.

Insgesamt kann ich auch hier natürlich Ihnen, Frau Bundesministerin, und Ihren Mitarbeitern nur gratulieren. Ich glaube, hier geht es wieder einen Schritt weiter mit einer hervorragenden Institution. Ich möchte die Gelegenheit aber auch nutzen, mich einmal bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – wir wissen, zum Teil machen sie das sogar ehrenamtlich – der Schuldnerberatungsstellen der verschiedenen Organisa­tionen, die sich hier einbringen, zu bedanken, denn die leisten, glaube ich, wirklich auch eine hervorragende Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

13.00


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Kühnel. Ich erteile ihm dieses.

 


13.01.00

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über die Schuldenberatungs-Novelle. Da ist mir vor allem wichtig, dass hier Stellen vorhanden sind, die über ausgesprochene Seriosität verfügen.

Das wird jetzt einerseits dadurch sichergestellt, dass diese Stellen mit einem Bun­deswappen versehen werden, auf dem auch ausdrücklich draufsteht, dass es sich um eine staatlich anerkannte Schuldenberatung handelt. Diese Stellen sind aber nicht nur berechtigt, das zu führen, sondern sie werden auch verpflichtet, dieses Markenzeichen anzubringen. Damit ist, glaube ich, die Seriosität auf der einen Seite sichergestellt.

Das Zweite, was mir wichtig ist: Wenn jemand ohnehin schon Schulden wie ein – wie man früher gesagt hat – Stabsoffizier hat, ist es auf jeden Fall sinnvoll, dass der dann diese Beratung möglichst kostenlos bekommt und – das wurde auch erwähnt – dass die Berater in Schuldenangelegenheiten entsprechend geschult werden.

Das ist sicher nur die eine Seite der Medaille. Es ist aber auch wichtig zu erkennen, dass das – wie Kollege Schimböck das schon angedeutet hat mit den Privatkon­kursen – zweifelsohne soziale Fälle sind, die die Gesellschaft im wahrsten Sinne des Wortes zermürben. Und hier ist es wichtig, dass die Prävention einsetzt, aber diese Prävention kann sicher nur aus einem Bündel von Maßnahmen bestehen. Es geht nicht nur darum, dass wir jetzt dieses Gesetz schaffen und mit entsprechendem Bundeswappen und so weiter versehen, sondern dass wir hier mittel- und langfristig versuchen, die Leute zu einem besseren Umgang mit dem Geld zu bewegen.

Hiezu ist es meiner Ansicht nach notwendig, dass die Banken, die Kreditkarten­gesellschaften, aber sicher auch die Werbung in den Zeitungen, im ORF und so weiter ein bisschen an ihre Verantwortung erinnert werden, darauf hinzuweisen, dass man


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