BundesratStenographisches Protokoll748. Sitzung / Seite 66

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Die Aufzählung könnte beliebig ergänzt werden. Besonders schlimm ist es, wenn Kinder darunter zu leiden haben.

Viele der Betroffenen wissen nicht, dass es Hilfe gibt, sie schämen sich und haben Scheu davor, diese Hilfe zu suchen und sie auch anzunehmen. Es ist nicht leicht, über seine Probleme zu reden, und es ist vor allem nicht leicht, einzugestehen, dass man selbst Hilfe braucht.

Ich habe selbst mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schuldnerberatung ge­sprochen. Diese werden oft damit konfrontiert, dass es den Betroffenen natürlich sehr unangenehm ist, das Beratungsangebot anzunehmen und über ihre finanziellen Schwierigkeiten zu reden. Es soll niemand sehen und es soll niemand hören, dass sie Schulden und vor allem daraus resultierend große Probleme haben. Das, obwohl alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schuldnerberatung der Verschwiegenheitspflicht unterliegen und sämtliche Schritte nur im Einverständnis mit dem Schuldner erfolgen dürfen.

Statistiken belegen, dass Armut krank macht. Auch die Sorge um den Arbeitsplatz und die dadurch resultierenden finanziellen Ängste führen in vielen Fällen zu psychischen Erkrankungen.

Ich möchte kurz auf die Schuldnerberatung meines Heimatlandes Burgenland ein­gehen. Die Schuldnerberatung Burgenland wurde im Mai 1998 eingerichtet und berät unselbständig erwerbstätige Burgenländerinnen und Burgenländer. Die Zahl der Bera­tun­gen steigt Jahr für Jahr. Waren es im Anfangsjahr 314 Personen, die die Schuldner­beratung aufgesucht haben, so wurden im Jahr 2006 1 332 Beratungen durchgeführt. Erschreckend ist aber vor allem, dass die Zahl der Privatkonkurse in den letzten Jahren ständig gestiegen ist. Für Beratungssuchende ist es in ihrer misslichen Lage oft sehr schwierig, unentgeltlich tätige Schuldnerberatungsstellen von anderen zu unter­scheiden, die die Voraussetzung für die Bevorrechtung nicht erfüllen. Für Menschen in finanziellen Notsituationen ist es enorm wichtig, eine kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen. Deshalb ist die bevorstehende Novellierung sehr wichtig und absolut zu begrüßen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.19


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Dr. Berger. Ich erteile es ihr.

 


13.20.26

Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Danke schön, danke auch für die allseitige Unterstützung dieses Vorschlags. Es ist natürlich allen Rednern recht zu geben, die meinen, dass da der Schlüssel für die Vermeidung von Verschuldung liegt. Die Gefahren sind heute sehr vielfältig. Ich habe erst unlängst im Radio ein Beispiel gehört, nämlich dass eine Vorarlberger Schülerin plötzlich für ihren Internetgebrauch eine Rechnung von fast 9 000 € bekommen hat, weil sie quasi durch die Lage im Grenzgebiet im Netz eines deutschen Anbieters landete und mit Auslandsgebühren in diesem erhöhten Ausmaß konfrontiert wurde, ohne dass sie das offensichtlich selbst wahrnehmen konnte. Alles, was hier an Initiativen gesetzt wird, ist, glaube ich, zu begrüßen.

Ich möchte jetzt nur aus Sicht des Justizministeriums sagen, dass wir natürlich ver­suchen, über die Regelungen im Konsumentenschutzrecht die Information für die Konsumenten, die Aufklärung über Gefahren, über Verpflichtungen, die man eingeht, möglichst gut und intensiv zu gestalten. Wir stehen aber derzeit vor der Situation, dass das Finanzministerium von uns verlangt, dass wir 25 Prozent dieser Gelder für Infor­mationspflichten, weil es ja Belastungen für die Unternehmen sind, einsparen. Und


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