BundesratStenographisches Protokoll749. Sitzung / Seite 29

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Kindergeld zurückzahlen müssen – oder den Zuschuss, besser gesagt –, dann ist eigentlich ganz klar, dass das, was bisher Gesetzeslage war, in der Praxis nur sehr schlecht funktioniert hat, sonst könnte es ja nicht möglich sein, dass es zu so vielen Problemfällen kommt.

Das heißt, es war höchst notwendig, dass es hier Änderungen gibt, und die Koalition hat eine sehr lange und intensive Diskussion darüber geführt, die interessanterweise auch wieder zum großen Teil über die Medien für alle nachvollziehbar war. Es war nicht unbedingt immer angenehm, da zuzuschauen. Als Oppositionspolitikerin habe ich zwar kein Problem damit, wenn die Regierungsparteien streiten, solange nachher etwas Sinnvolles herauskommt. Eine Diskussion nur deshalb öffentlich zu führen, damit man eben seine verschiedenen Meinungen positioniert hat, bringt an und für sich nichts, und das Ergebnis, das wir jetzt vorliegen haben, ist meiner Meinung nach keines, das eine derartig lange und auch kontroverse Diskussion wirklich rechtfertigen würde. (Beifall bei den Grünen.)

Aber ich möchte mit dem Positiven anfangen – man soll ja immer auch das aner­kennen, was sich wirklich zum Besseren verändert hat. Und es ist natürlich eine Verbesserung, eine Flexibilisierung, wenn es jetzt zwei Varianten gibt, wenn es einerseits möglich ist, wie bisher insgesamt 36 Monate lang, wenn mindestens sechs Monate lang der andere Partner das übernimmt, in der Höhe von 436 € monatlich das Kindergeld zu beziehen, und es jetzt andererseits diese zweite Variante gibt, verkürzt auf 18 Monate, wobei mindestens drei Monate vom anderen Partner zu übernehmen sind, bei einer Höhe von 800 € monatlich. – Das ist prinzipiell eine Verbesserung. Jede Form von Flexibilisierung ist auch in unserem Sinne, ist auch im Sinne der betroffenen Frauen. (Bundesrätin Roth-Halvax: Wieso immer nur Frauen?) – Na ja, zum Großteil Frauen, wenn wir es uns anschauen, denn die Rate von Männern, die in unserem Land die Kinderbetreuung übernehmen, ist ja doch leider sehr gering. Da gibt es andere Beispiele, die zeigen, wie man das besser machen könnte. (Ruf: Das Gesetz ist neutral!) – Ein Gesetz ist nur auf dem Papier neutral. Ein Gesetz hat Auswirkungen, es kann motivieren und kann auch demotivieren. Darauf werde ich dann später noch eingehen.

Mit der Flexibilisierung hat es sich allerdings bei diesen zwei Möglichkeiten schon. Es wird ja auch in Zukunft nicht möglich sein, dass man zum Beispiel während der Laufzeit des Kinderbetreuungsgeldes von einer Variante in die zweite wechselt. Es ist mir schon klar, dass das in der Abwicklung komplizierter ist, aber das Leben ist nun einmal kompliziert, und wenn eine Frau zuerst der Meinung war, sie nimmt die eine Variante, das sei besser, und sich dann während des Bezuges des Kindergeldes für sie die Möglichkeit bietet, einen Job anzunehmen, der sehr interessant wäre, und das würde sich auch vereinbaren lassen, dann ist es nicht möglich, in die zweite Variante zu wechseln. So flexibel, wie wir es in der Praxis bräuchten, ist es dann also doch nicht. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte noch ein paar andere Kritikpunkte anmerken, denn dieser alleine wäre es noch nicht, der uns hier zu einer Ablehnung des Gesetzes veranlassen würde. Allein­erzieherInnen – mit großem „I“, es sind also auch Männer betroffen –, sind nach wie vor benachteiligt, denn sie haben ja keine Partnerin, keinen Partner, mit dem sie sich die Karenz teilen können. Das heißt, die verkürzte Variante wird also nur für 15 statt 18 beziehungsweise die bisherige Variante für 30 statt 36 Monate möglich sein. Und gerade bei der kürzeren Variante, bei den 15 Monaten, wird es schwierig werden, einen Kinderbetreuungsplatz für ein 15 Monate altes Kind zu finden.

Vor allem auf dem Land – ich weiß, es gibt in Österreich sehr verschiedene Situati­onen, wie es mit der Kinderbetreuung ausschaut, ... (Bundesrätin Roth-Halvax: Tages­mutter!) – Auch das ist ja nicht immer möglich. Es ist leider nicht immer möglich,


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