BundesratStenographisches Protokoll749. Sitzung / Seite 30

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Kinderbetreuungsplätze zu finden. Das steht auf einem anderen Blatt, muss aber auch in Angriff genommen werden. Es gibt zwar immer wieder Anläufe auch von den Ländern, die Situation zu verbessern, aber – wie soll ich sagen? – ich lese gerade ein Buch über die Situation von Frauen im Parlament: Das beginnt mit den ersten Frauen im Parlament, und die ersten Abgeordneten, die hier und im Nationalrat gesessen sind, haben unter anderem die Forderung aufgestellt, dass es Kinderbetreuungsplätze gibt! Wenn hier also langsam etwas in Angriff genommen wird, dann sage ich: Ja, gut, seit etwa 100 Jahren gibt es diese Forderung! – Ich glaube daher, dieses Anliegen ist dringend, und die Verbesserung der Situation muss dringend angegangen werden. (Beifall bei den Grünen.)

Ein weiteres Problem ist, dass die soziale Elternschaft nicht anerkannt wird, das heißt, neue Partnerinnen und neue Partner, die nicht die biologischen Eltern des Kindes sind, die aber Betreuungspflichten übernehmen, können das Kinderbetreuungsgeld nicht beanspruchen. Das ist schwierig, es gibt einfach ganz viele verschiedene Formen von Familie, und die klassische Familie – Mama, Papa, Kind, wobei mitgedacht ist: Papa geht arbeiten, kommt abends heim, und Mama betreut das Kind –, die existiert in dieser Form eben nur noch sehr selten. Hier wird also eine Lebensrealität nicht anerkannt.

Ein großes Problem ist schon, dass jene Eltern, die sich für eine kürzere Karenz entscheiden, einen geringeren Gesamtbezug erhalten, nämlich statt 15 700 € nur 14 400 €. Das finde ich nicht nachvollziehbar. Der Sinn der Sache bei einem kürzeren Bezug ist ja nicht, zu bestrafen, sondern der Sinn ist, dass es dadurch eine Möglichkeit, eine Motivation gibt, früher ins Berufsleben zurückzukehren, was vor allem für die Frauen etwas ganz Wichtiges ist.

Weiters kommt hinzu, dass die subsidiär Schutzberechtigten das Kinderbetreuungs­geld nur dann erhalten, wenn sie erwerbstätig sind. Das ist eine Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen Bezieherinnen und Beziehern.

Die Zuverdienstgrenze ist leider nicht gefallen, sondern sie wird einfach geringfügig erhöht, von 14 600 € auf 16 200 €. Gerade diese Zuverdienstgrenze aber ist wirklich ein Problem, vor allem für jene Frauen, die gut ausgebildet sind, die potenziell in Berufen mit höherem Einkommen arbeiten. Im grünen Karenzmodell, das Sie vielleicht kennen – wenn nicht, würde ich Ihnen empfehlen, einmal hineinzuschauen –, kommt eine Zuverdienstgrenze nicht im finanziellen Sinne vor, sondern in Form einer Begren­zung von Arbeitszeit. Das würde definitiv mehr Sinn machen.

Dieses einkommensunabhängige Karenzgeld führt einfach dazu, dass sehr wenige Männer in Karenz sind, und zwar infolge einer ganz simplen Rechnung: Wenn ein Mann ein hohes Einkommen hat – und wir kennen alle die Statistiken über die Lohn­schere, es ist in den meisten Fällen so, dass das Einkommen von Männern eben höher ist als das von Frauen, nämlich in etwa um ein Drittel –, dann ist das einfach eine ganz knallharte Rechnung, wer in Karenz geht. Und wenn quasi die Frau in Karenz geht und dadurch ein geringerer finanzieller Verlust für die Familie eintritt, dann ist das natürlich ein Argument.

Ein einkommensabhängiges Karenzgeld würde es einerseits gut verdienenden Frauen beziehungsweise gut ausgebildeten Frauen eher erleichtern, auch die Entscheidung für eine Familie und für Kinder zu treffen, es würde aber auch – und das halte ich für etwas ganz Wichtiges – dazu führen, dass mehr Männer in Karenz gehen würden, und zwar unter weniger finanziellen Einbußen. Und das ist schon etwas sehr Wichtiges, weil einfach auch diese Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen immer wieder darauf zurückgeführt werden, dass eben Frauen in Karenz gehen, Kinder­betreu­ungs­pflichten übernehmen und so weiter.

 


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