BundesratStenographisches Protokoll749. Sitzung / Seite 31

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Das heißt, ein Großteil der Probleme, die wir an Ungleichbehandlung zwischen Män­nern und Frauen im Berufsleben haben, ist genau auf diese Frage zurückzuführen: Wer übernimmt die Betreuungspflichten? – Solange es uns hier nicht gelingt, Männer wirklich vermehrt in die Pflicht zu nehmen, in die Karenz zu holen, wird sich auch für die Frauen in dieser Situation leider nichts verbessern. (Beifall bei den Grünen.)

Ich komme zum Schluss: Es gibt Verbesserungen – ich habe sie erwähnt –, das wollen wir auch anerkennen, aber diese Verbesserungen sind leider nur punktuell, und die großen Fragen, die sich stellen würden, die man bei dieser Gelegenheit diskutieren muss, bleiben leider weiterhin ungelöst. Es wird auch in Zukunft Rückforderungen geben, denn so klar ist auch jetzt das Gesetz nicht formuliert, dass es für alle möglich wäre, sich hier an die Regeln zu halten. Es wird auch weiterhin nur wenige Männer geben, die in Karenz gehen, und es werden auch weiterhin die Frauen hauptver­antwortlich für die Kindererziehung bleiben – mit allen negativen Folgen, die das eben im Berufsleben mit sich bringt. (Beifall bei den Grünen.)

10.19


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke. – Als Nächste hat sich Frau Bundesrätin Blatnik zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 


10.20.03

Bundesrätin Ana Blatnik (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Gospod president! Frau Ministerin! Gospa minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Drage kolegice in kolegi! Mit dieser Reform, die mit 1. Jänner 2008 in Kraft tritt, werden wir ein starres Modell der Vergangenheit verändern, ein starres Modell, das in vielen Bereichen zulasten der Frauen und Familien gegangen ist.

Ich möchte betonen, dass es der SPÖ, vor allem der Frauenministerin gelungen ist, diese Flexibilisierung des Kindergeldes seinerzeit bei den Regierungsverhandlungen hineinzuverhandeln. (Beifall bei der SPÖ.)

Die ÖVP wollte damals leider noch keine Veränderung. Und trotzdem – und das ist positiv zu werten – ist es Frau Bundesministerin Kdolsky und Frau Bundesministerin Bures gelungen, sich da zu einigen. (Bundesrat Perhab: Man darf aber schon daran erinnern, wer es eingeführt hat?) – Ja, selbstverständlich. Klar. – Es ist im Grunde genommen der erste Schritt, der mit dem vorliegenden Beschluss gesetzt wurde, aber jedem ersten Schritt muss auch eine Fortsetzung folgen, eine Fortsetzung, die zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie führt. Ein erster Schritt wurde gesetzt, es müssen aber noch weitere Schritte folgen.

Junge Menschen, vor allem aber junge Frauen müssen sich jetzt nicht mehr ent­scheiden zwischen den Möglichkeiten im Sinne eines Entweder-oder – das heißt entweder für den Beruf oder für die Familie –, sondern jetzt gibt es die Möglichkeit eines Sowohl-als-auch, nämlich sich sowohl für ein Kind als auch für den Beruf zu entscheiden.

Mit dieser Flexibilisierung gibt nicht mehr der Staat vor, wie lange man zu Hause bleiben soll, sondern die Familien entscheiden selbst, welche Variante sie aussuchen, welche für sie die beste Variante ist. – Meine Vorrednerin hat die drei Varianten schon kurz aufgezeigt.

Es stehen den Familien drei Varianten, drei Möglichkeiten zur Auswahl. Die erste Variante ist: Wenn die Dauer der Karenzzeit 36 Monate beträgt und davon mindestens sechs Monate der Partner in Anspruch nimmt, beträgt der monatliche Bezug 436 €. – Zweite Variante: Wenn die Karenzzeit 24 Monate beträgt und davon vier Monate auf den Partner entfallen, beträgt der monatliche Bezug 624 €. – Die dritte Variante: Wenn die Dauer der Karenzzeit 18 Monate beträgt und davon drei Monate der Partner in


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