BundesratStenographisches Protokoll749. Sitzung / Seite 32

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Anspruch nimmt, beträgt der monatliche Bezug 800 €. Wichtig dabei ist auch, dass mit dieser Flexibilisierung auch Väter mehr Möglichkeiten erhalten, sich an der Familien­arbeit zu beteiligen, und an der Entwicklung der Kinder Anteil nehmen können.

Von großer Bedeutung ist die neue Kindergeldregelung auch hinsichtlich des Wieder­einstieges in das Berufsleben. Bei 20 Monaten Bezug des Kindergeldes, wie es jetzt durch die neue Regelung möglich ist, haben Frauen einen Rechtsanspruch, wieder in den Beruf zurückzukehren. Beim „Kindergeld alt“ hat nur jede zweite Frau den Wiedereinstieg in den Beruf geschafft, und die, die es geschafft haben – das zeigt die Evaluierung –, sind in der Regel unter schlechteren Bedingungen wieder in den Beruf zurückgekehrt.

Eine weitere Verbesserung ist auch die Zuverdienstgrenze, die von 14 600 € auf 16 200 € erhöht worden ist. Mit der Einschleifregelung soll beim Überschreiten des Einkommenslimits in Zukunft nicht mehr der gesamte Betrag des Kindergeldes zurück­bezahlt werden, sondern nur mehr der überschreitende Betrag. Eine Verbesserung ist auch die Vereinheitlichung der Zuständigkeiten. Und auch Familien mit Kindern, die bereits vor dem 1.1.2008 geboren wurden, können durch die Übergangsregelung von dem Modell profitieren.

Es stimmt, es sind nicht alle unsere Forderungen realisiert worden – die Vorrednerin hat dies auch bereits aufgezeigt –, aber dies nicht, weil wir unsere Forderungen über Bord geworfen hätten, sondern ganz einfach deshalb, weil wir uns dessen bewusst sind, dass man in einer Koalition Kompromisse eingehen muss. Und in einer Demo­kratie sind Mehrheiten zur Kenntnis zu nehmen.

Es ist nicht das Ende einer Reform – das habe ich schon am Anfang gesagt –, sondern ein wichtiger Anfang, dem eine Fortsetzung folgen muss. Das weiß die SPÖ, und wir werden alles unternehmen, um ein positives Anliegen von Frauen und Familien zu fördern.

Ich bin sehr froh darüber, dass ein erster Schritt schon eingeleitet worden ist, nämlich der Start einer Kindergarten-Offensive. Der Bund stellt den Bundesländern für Kinder­betreuungsplätze und sprachfördernde Maßnahmen jetzt nach langer Zeit wieder viel Geld zur Verfügung. Als Kärntnerin, als Vertreterin des Bundeslandes Kärnten möchte ich kurz die Kärntner Situation darstellen.

Was bedeutet das für Kärnten? – Kärnten soll in den nächsten drei Jahren zirka 3 Mil­lionen € für Kinderbetreuungsplätze und sprachfördernde Maßnahmen bekom­men. Die Voraussetzung dafür, dass wir das Geld bekommen, ist aber der Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen. Landeshauptmann Haider und Kindergartenreferent Landesrat Dörfler sind gefordert – und das deswegen, weil Kärnten Schlusslicht bei den Kinderbetreuungsplätzen vor allem der unter Dreijährigen ist! –, endlich für Kinderbetreuungsplätze für unter Dreijährige zu sorgen und solche zu schaffen. Kärn­ten hat da einen ganz großen Nachholbedarf!

Diese Haltung des Kärntner Landeshauptmannes und des Kindergartenreferenten Dörfler ist eine Zumutung für die Kärntner Familien. Dies kritisierte auch ein Bürger­meister, jener von Glanegg, und er wies in diesem Zusammenhang auf die Geldknapp­heit für die Kindergartenplätze in den Gemeinden hin. Ich zitiere wörtlich:

„Wie jemand auf Geld verzichten kann, das vielen betroffenen Familien mit Kindern zugute kommen würde, lässt sich für Samitz nicht nachvollziehen. Samitz erwarte sich von Haider und Dörfler, den Zuschuss vom Bund zur Entlastung der Gemeinden anzu­nehmen.“

Wir haben den Herrn Bürgermeister Siegi Kampl hier unter uns, und ich glaube, er wird dies selbstverständlich unterstützen und kann dies sicherlich auch ganz gut verstehen.

 


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