BundesratStenographisches Protokoll749. Sitzung / Seite 41

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Außerdem: Wir haben nicht nur die Interessen der Väter und der Mütter, sondern auch die der Kinder zu vertreten. Wo ist dann die Garantie gegeben, dass sich der Vater oder die Mutter, die jetzt voll berufstätig sein kann, auch dem Kind widmet? Und, bitte, das ist auch ein wesentlicher Punkt: Es geht nicht nur um den Vater und die Mutter, es geht auch um das Kind. Und wenn die volle Berufstätigkeit ausgeübt wird, wo ist dann die Zeit, die ich dem Kind widme? – Aus meiner Sicht ist die Zuverdienstgrenze sehr wohl ein wesentliches Steuerungselement und ist es absolut richtig, dass diese Zuver­dienstgrenze nicht aufgehoben wird.

Abgesehen davon sind wir ja auch verpflichtet, uns in einem gewissen wirtschaftlichen Rahmen zu bewegen, und wir wissen alle aufgrund der Situation des FLAF, dass wir nicht mehr als 300 Millionen per anno aufwenden können. Also für mich ist das kein Punkt, wo die Väter schlechter aussteigen.

Die Staffelung 30 plus 6, 20 und 4: Ich finde es gar nicht notwendig, jetzt darauf einzugehen, wer was herausverhandelt. 20 und 4 ist meines Wissens das Ergebnis der Frau Ministerin. Ich denke, eine größere Flexibilisierung, Auswahlmöglichkeit, als sie hier gegeben ist, kann man doch nicht mehr bieten zur Hilfe der Eltern. Die Schlecht­rederei dieses Gesetzes aus parteipolitischen Gründen ist aus meiner Sicht be­schämend. Ich bin stolz, sagen zu können, ich lebe in einem familien- und kinder­freundlichen Land! (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

Wir haben bei der Berechnung der Überschreitung der Rückzahlung gesehen, dass nur ein kleiner Teil, nämlich ein Fünftel, auf das Kindergeld bezogen war und der Großteil, nämlich vier Fünftel, von dem Zuschuss herrührt. Die logische Konsequenz aus dieser Evaluierung war, dass die Zuverdienstgrenze für den Zuschuss für die Alleinerzieherin von 5 200 auf 16 200 € angehoben wird, das heißt, sie ist nun dreimal so hoch, und er kann auch bis zum 30. Monat ausbezahlt werden. Ich sehe in der Novellierung dieses Gesetzes keine Schlechterstellung für die Alleinerziehenden. Ich meine, dass ihre Chancen genauso groß sind.

Ich sehe in der Einführung der Arbeitszeitgrenzen, die die Arbeiterkammer und der ÖGB gefordert haben, insofern ein Problem, als diese Einführung eine Zweiklas­sen­gesellschaft herbeiführen würde und die Einhaltung schlecht überprüfbar wäre. Ich sehe darin keinen Vorteil.

Ich habe auch kein Problem damit, dass wir über dieses Gesetz sehr lange und in der Öffentlichkeit diskutiert haben, denn damit beweisen wir, wie wichtig uns dieses Thema ist, welchen Stellenwert es hat. Dass in einer Demokratie die handelnden Personen auf einen Nenner kommen müssen, miteinander Ergebnisse erzielen müssen, das finde ich positiv, und auch die lange Dauer ist für mich kein Grund zu jammern.

Wir haben jetzt ein Gesetz, wo die Mütter und Väter sich aussuchen können, wie lange sie arbeiten gehen, wie lange sie zu Hause bleiben. Das heißt, es ist notwendig, Kinderbetreuungsplätze zu schaffen. Und das ist ein Punkt, der mich immer schon bei dieser Jammerei geärgert hat. Kinderbetreuungsplätze zu schaffen ist Aufgabe der Gemeinde, dafür ist die Gemeinde zuständig. Man könnte jetzt ätzend sagen, es gibt so viele männliche Bürgermeister, denen das möglicherweise nicht so wichtig ist wie einer Bürgermeisterin. Aber es ist Sache der Gemeinden, anzufordern und zu planen. Früher wurde diese Maßnahme in Niederösterreich mit 20 Prozent vom Land gefördert. Ich kann den anderen Bundesländern nur das Beispiel Niederösterreichs voranstellen: Wir haben sehr rasch mit einem neuen Kindergeldgesetz darauf reagiert und haben jetzt die Betreuung der Zweieinhalbjährigen im Gesetz verankert. Ich darf Ihnen sagen, bei mir gibt es das über Ansuchen schon seit drei Jahren. Und wir haben auch die Förderungen wesentlich erhöht: Waren es früher 20 Prozent, sind es mittlerweile 50 Prozent für die Sockelhilfe. Es gibt einen Zinszuschuss je nach Finanzkraft der


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