BundesratStenographisches Protokoll749. Sitzung / Seite 40

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Kollege Schennach, das ist wunderbar, denn da hat man einen wunderbaren Einstieg. (Bundesrat Schennach: Ich weiß! Ich freue mich auch immer, wenn du nach mir kommst!) Aber gerne!

Gleichstellung von Mann und Frau: das wirklich aktuelle Thema. Für mich beginnt Gleichstellung von Mann und Frau zu Hause, in der Familie. Die Einteilung der Arbeit zwischen Mann und Frau beginnt ja schon bei den Müttern, denn die Mütter erziehen die Männer, die Partner von morgen. Und da muss man einmal ehrlich sagen, dass schon bei den Müttern große Fehler passieren in Bezug darauf, welche Stellung der Sohn in der Familie hat, ob er dieselbe Arbeit wie die Tochter verrichten muss, ob er zur Hausarbeit genauso herangezogen wird wie die Tochter.

Wir müssen zuerst in unseren Familien die Gleichstellung fertigbringen. Diese Denk­weise lässt sich doch bitte nicht per Gesetz vorschreiben! Das ist doch unsere persönliche Arbeit! (Beifall bei der ÖVP.)

Du, Kollege Schennach, hast auch Probleme mit dem Gesetzestext der Berechnung. Ich bin zwar nicht deine Bürgermeisterin, du bist nicht mein Gemeindebürger, aber ich lade dich ein: Du kannst jederzeit zu mir kommen, ich werde dir das sehr gerne erklären, denn für mich ist das sonnenklar. Ich war jahrelang im Personalwesen, und Lohn- und Gehaltsverrechnung ist natürlich ein schwieriger, ein komplexer Bereich, der nicht einfach zu erklären ist. Für mich ist es absolut logisch, dass die Lohnsteuer­bemessungsgrundlage durch die Anzahl der Monate zu dividieren ist und dann mit 12 zu multiplizieren ist. Das ist absolut logisch! Wir sind des Lesens mächtig, wir gehen in hervorragende Schulen, und wenn du dir das langsam und bewusst durchliest, dann kommst du darauf. Aber wie gesagt, lieber Kollege Schennach, ich stehe dir Tag und Nacht zur Verfügung, wenn du eine Berechnung brauchst. (Ah-Rufe und Heiterkeit bei SPÖ und Grünen. – Beifall bei Bundesräten der ÖVP. – Bundesrat Schennach: Ich verlege meinen Wohnsitz! – Neuerliche Heiterkeit.) Ja, gern. Aber es muss der Haupt­wohnsitz sein, sonst bekomme ich keine Ertragsanteile, das weißt du eh. (Bun­desrat Schennach: Wegen der Förderung, ja!)

Das Kinderbetreuungsgeld war meiner Überzeugung nach schon bei seiner Einführung vor fünf Jahren eine große Errungenschaft für die Familien und ein Erfolgsmodell. Und ich denke, dass mit dieser Novellierung noch wesentlich weitreichendere Erleichterun­gen für die Väter, für die Mütter, für die Kinder hinzukommen. Ich sehe es auch nicht, wenn behauptet wird, dass ... – Jetzt will ich ihm etwas erzählen, jetzt tratscht er. (Bundesrat Schennach: Entschuldigung!) Du wirst es nie verstehen, wenn du nicht zuhörst! (Heiterkeit bei ÖVP und SPÖ. – Bundesrat Schennach: Eva Konrad hat zu mir gesagt, ich verliere mein Mandat, wenn ich nach Niederösterreich ziehe!) Ja, das ist ein Problem – oder vielleicht auch nicht. Dann haben wir nicht mehr so ein schönes Match hier.

Meiner Ansicht nach sind in dieser Novellierung des Gesetzes drei wesentliche Punkte beinhaltet. Erstens: die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, dass es den Vätern und Müttern erleichtert wird, eine Entscheidung zu treffen. Meines Erachtens werden schon die Väter motiviert und animiert, sich zur Kinderbetreuung aufzuraffen, denn die Zuverdienstgrenze beispielsweise wurde von 14 600 auf 16 200 € angehoben. Wenn man diese Zuverdienstgrenze komplett fallen lassen würde, dann frage ich Sie, warum Sie glauben, dass die Männer dann ihr Verhalten ändern müssten. Das wäre ja dann nicht notwendig, logisch durchgedacht. Wenn es keine Zuverdienstgrenze gibt, könnten die Männer weiterhin in vollem Umfang berufstätig sein und das Geld beziehen. Wo wäre dann eine Veränderung des Verhaltens gegeben? Das sehe ich nicht.

 


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