BundesratStenographisches Protokoll749. Sitzung / Seite 46

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Dieser Intention des Kinderbetreuungsgeldes, nämlich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, haben wir durch die Flexibilisierung sehr wohl Rechnung getragen. Ich glaube, dass das ein wesentlicher Bestandteil ist.

Ich glaube auch – und da gebe ich der Bundesrätin Konrad recht –, dass wir verstärkt Väter in die Kinderbetreuung bringen sollten. Nur: Ich glaube, dass auch das sehr wohl etwas ist, das mit Appellen, mit Gesprächen und auch mit dem Herantreten an die Wirtschaft zu machen ist. Denn eines kann ich Ihnen schon auch sagen – und wir haben darüber in den letzten Monaten viele Gespräche geführt –: Wenn Männer Karrierestopps durch ihre Betriebe hinnehmen müssen, wenn sie ausfallen, dann ist es oft nicht das Geld, das sie an der Kinderbetreuung hindert, denn sie würden gerne dazu beitragen, sondern vielmehr die Nichtmöglichkeit eines nächsten Karriere­schrittes.

Ich glaube, dass wir da sehr stark und eng auch mit dem Wirtschafts- und Arbeits­minister zusammenarbeiten müssen, um die Betriebe in die Verantwortung zu nehmen, damit diese letztendlich auch familienfreundliche Betriebe werden. Und das geht natürlich schon auch über Appelle, Visionen und Gespräche, die wir uns zur Aufgabe machen sollten. (Bundesrat Schennach: Das gilt doch bei Frauen auch!) Ich glaube, dass es notwendig ist, letztendlich den Kindern vor allem das Aufwachsen gemeinsam mit ihren Vätern und Müttern zu ermöglichen, und das wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Die Zuverdienstgrenze ist ein Thema, das in den letzen Monaten viel diskutiert worden ist. Ich möchte dazu auch eine Zahl nennen, weil gesagt wurde, dass Überziehungen bei einem sehr hohen Prozentsatz der Bezieher stattgefunden haben. Wir haben derzeit in Österreich 160 000 Kinderbetreuungsgeldbezieher, und wir sind mit heutigem Stand – ich habe das von meinem Ministerium erheben lassen; wir konnten es nicht punktgenau ermitteln – bei einer Zahl von 1 500 Überzieherinnen und Überziehern. Daran ist ersichtlich, dass 158 500 Österreicherinnen und Österreicher sehr wohl ge­wusst haben, wie die gesetzliche Lage ist, und auch die rechnerischen und mathe­matischen Schwierigkeiten entsprechend meistern konnten und sich auch an die Gesetzeslage gehalten haben.

Es ist richtig, dass bei etwa einem Fünftel eine Überziehung des Kindergeldes statt­gefunden hat. Aber dazu möchte ich Ihnen schon sagen, dass es da Überschreitungen der Zuverdienstgrenze um 80 000 € und mehr gab, wo ich definitiv der Meinung bin, dass da der soziale Aspekt nicht unbedingt in den Vordergrund zu bringen ist.

Bei den restlichen vier Fünfteln, wo wir den sozialen Aspekt gesehen haben, und zwar bei der Situation betreffend den Zuschuss – und da bin ich der Bundesrätin Mühlwerth sehr dankbar, ich habe diese Sprachregelung nicht erfunden und bin gerne bereit, kreative Ansätze auch in die Sprachregelungen der Gesetze einzubringen –, haben wir etwas Phänomenales gemacht: Wir haben verdreifacht! Wir haben gesehen, dass genau diese Zuverdienstgrenze zu dem Zuschuss ein Problem für BezieherInnen gebracht hat, daher sind wir von 5 000 € auf 16 000 € hinaufgegangen und haben auch noch eine Vereinfachung gemacht, indem nun alle dieselbe Summe bei der Zuver­dienst­grenze haben.

Um da mathematische Hilfestellung zu geben, haben wir uns auch per Gesetz ver­pflichtet, einen Rechner ins Netz zu stellen, der dann vieles bei Fragestellungen auf der mathematischen Ebene vereinfachen wird. Wir arbeiten da eng mit der Arbeiter­kammer und der Gebietskrankenkasse zusammen. Ich denke, dass es da Lösungs­möglichkeiten geben wird. Die Verdreifachung der Zuverdienstgrenze zu diesem Zuschuss ist eine Reaktion der Politik auf Probleme, die sich ergeben, wenn die Bevölkerung mit Schwierigkeiten konfrontiert ist.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite