BundesratStenographisches Protokoll749. Sitzung / Seite 52

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Und vor allem – und dazu stehe ich hier als Mandatar der ÖVP –: So wie ich mich dagegen wehre, die Kollektivvertragsfähigkeit der Gewerkschaften in Frage zu stellen, so wie ich mich auch vehement wehre bei Ansätzen, die es in meiner eigenen Partei gibt, wo man manches Mal fragt: Warum müssen denn die Gewerkschaften Lohn- und Gehaltsverhandlungen machen?, da kann man doch eine Betriebsvereinbarung machen – ich bekenne mich dazu, dass die Kollektivvertragsfähigkeit der Gewerk­schaf­ten unangetastet bleibt –, muss ich dann in logischer Konsequenz sagen: Die Aufgaben, die der Betriebsrat hat, kann ich nicht austauschen – „einmal der Gigl, einmal der Gogl“ und einmal will ich es so, und einmal will ich es so.

Daher: Schauen wir, dass wir mehr Betriebsräte bekommen, dass diese die Mitwir­kungsmöglichkeiten haben! Damit ist es in Ordnung! – Wir werden dem Gesetz sicher zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

11.48


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächstem erteile ich Herrn Bundesrat Reisenberger das Wort. – Bitte.

 


11.48.32

Bundesrat Harald Reisenberger (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Ich glaube, die Aufregung, die jetzt plötzlich entstanden ist ... (Zwi­schenruf des Bundesrates Schöls.) – Wenn du, Kollege Schöls, von „Gewaltentren­nung“ sprichst, dann glaube ich, sind wir wirklich auf einem falschen Dampfer, über den wir jetzt diskutieren.

Ich denke daran, dass es für uns wirklich eine einfache Sache ist, wenn ich dabei von Ausbildung und allem Möglichen ausgehe. Die Frau Staatssekretärin hat gestern noch bei „20 Jahre BAZ“ in wunderbarer Art und Weise aufgelistet, wie wichtig die Zusam­menarbeit zwischen diesen Organisationen ist, wie wichtig es ist, zusammenzuarbeiten zu unser aller Wohl: dem der Wirtschaft genauso wie dem der Unternehmer oder dem der Beschäftigten.

Daher verwundert es mich, wenn Gewerkschafter das Arbeitsverfassungsgesetz – jetzt formuliere ich es schön – falsch interpretieren, denn darin steht, ab fünf Personen gibt es die Möglichkeit, dass ein zu Recht bestehender Betriebsrat gegründet werden kann, aber von einem verpflichtenden Betriebsrat steht nirgendwo etwas! Das haben wir auch nicht drinnen, bitte! Wenn es so wäre ... (Bundesrätin Zwazl: ... Kapital­gesellschaft! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ich nehme diesen Zuruf gerne auf, und wir werden einen Antrag auf eine Gesetzesänderung stellen – ich nehme damit an, dass die ÖVP hier voll mitstimmt. Wir machen ein Gesetz, in dem es heißt: In jedem Betrieb muss ab fünf Personen ein Betriebsrat bestehen. – Das wäre etwas Neues!

Zweiter Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen – und deshalb verstehe ich die Aufre­gung überhaupt nicht, dass man hier sagt, es sei nicht möglich, das solle dort bleiben, wo es hingehört –: Wir haben das auch im Arbeitsverfassungsgesetzt drinnen und es fängt bereits bei einer Betriebsratssitzung an, dass Fachleute aus Arbeiterkammer oder Gewerkschaften zugezogen werden können. Das heißt, im Grunde genommen ist es weder eine Verschiebung von Wertigkeiten noch von Kompetenzen. Es wäre ganz einfach – und das ist kein politisches Spiel, das müsste uns allen ein Anliegen sein –, auch jenen Kolleginnen und Kollegen in einem Betrieb, wo es keinen Betriebsrat gibt, die Möglichkeit zu schaffen, eben gleiche Möglichkeiten zu haben.

Wenn nun diese Aufregung plötzlich so hochkommt, so muss ich ja fast annehmen, da steckt etwas anderes dahinter, denn die berechtigte Forderung der Kollegin Kemperle, die sich ja Gott sei Dank im Arbeitsrecht perfekt auskennt und es daher auch richtig


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