BundesratStenographisches Protokoll749. Sitzung / Seite 53

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interpretiert und es nach den Buchstaben des Gesetzes hier auch wiedergegeben hat, hat nichts anderes besagt als: Ja, es gibt eine Sozialpartnereinigung. Ja, wir stehen dazu. Ja, wir stimmen dem Gesetz auch zu.

Aber es gäbe schon noch ein paar Sachen, die uns am Herzen liegen. Und es kann ja wohl nicht verboten sein, dies auch hier kundzutun, liebe Kolleginnen und Kollegen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.51


Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Frau Staatssekretärin Marek das Wort. – Bitte.

 


11.51.33

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Christine Marek: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Lassen Sie mich ein paar Punkte klarstellen und vielleicht auch fragen: Wovon reden wir hier über­haupt?

Punkt eins. Herr Bundesrat Reisenberger, im Arbeitsverfassungsgesetz heißt es: Ab fünf Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern ist ein Betriebsrat zu wählen. – So weit dazu. (Bundesrat Reisenberger: Aber nirgends verpflichtend!) – Nein, nein: ist zu wählen. Also, wie immer Sie das interpretieren, das nur, um den Gesetzestext einmal klar zu machen.

Ich möchte festhalten, dass es zu diesem hier kritisierten Punkt keine Sozialpartner­einigung gegeben hat. Das ist das Problem dabei. Um auch zu verdeutlichen, welche Dimensionen das Thema überhaupt hat: Es hat bisher zwei Fälle solcher Verschmel­zungen gegeben. In einem Fall hat es keinen Betriebsrat gegeben und in diesem Fall hat man sich ganz pragmatisch geeinigt, dass einfach aus der Arbeitnehmerschaft Personen nominiert wurden, die dann auch die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechend vertreten haben.

Ich glaube, man sollte hier schon die Kirche im Dorf lassen und sagen, welche Dimensionen das Thema hat. Es ist die gut gelebte Praxis, dass es dann im Endeffekt auch gut funktioniert. Es macht ja durchaus Sinn – ich darf das als selber langjährig in den Aufsichtsrat eines Unternehmens entsandte Arbeitnehmervertreterin sagen –, dass Personen aus dem Unternehmen selber, welche die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertreten, auch im Aufsichtsrat diese Funktion erfüllen, weil sie natürlich das Unternehmen und alles rund um das Unternehmen kennen.

Deswegen bekenne ich mich zu dieser Regelung und möchte auch unterstreichen, dass es keinen Sinn macht und ein Systembruch wäre, hier die Arbeiterkammer bezie­hungsweise Gewerkschaften zu nominieren, sofern kein Betriebsrat da wäre.

Frau Bundesrätin Kemperle! Sie haben „KiK“ angesprochen und gesagt, in Fällen, wo kein Betriebsrat gegründet beziehungsweise gewählt werden darf. – Es besteht der Rechtsanspruch, einen Betriebsrat zu wählen! Gerade beim Fall „KiK“ wissen Sie selber, dass es auch nach massiver Intervention der Gewerkschaft, die ich öffentlich und intensiv unterstützt habe, schließlich doch zu einer Einigung gekommen ist. Es gibt einfach in manchen Fällen Situationen, wo es schwieriger ist – das ist klar –, aber ich glaube, wir haben ein gut ausgeprägtes Recht für die Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer.

Dass es manchmal ein bisschen mühsamer ist, das wissen wir alle, aber ich denke, da sind wir alle gefordert, etwas an Bewusstseinsarbeit zu leisten. Ich danke Ihnen trotz­dem für die Zustimmung zu diesem Gesetz. (Beifall bei der ÖVP.)

11.54

 


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