BundesratStenographisches Protokoll749. Sitzung / Seite 64

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Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 29. Ok­tober 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schimböck. – Bitte.

 


12.33.09

Bundesrat Wolfgang Schimböck (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen vor der weiteren Umsetzung einer europäischen Richtlinie, und diese Novelle ist vor allem auch aus Sicht der kleineren Gewerbetreibenden besonders interessant, geht es doch auch um den B2B-Bereich, also um den Geschäftsverkehr von kleinen Unternehmen mit anderen kleinen Unternehmen. Hier ist das, was man so gemeinig­lich als Konsumentenschutz bezeichnet, Frau Staatssekretärin, immer wichtiger gewor­den, denn hier kommt es dazu, dass Marktmacht ausgenutzt wird.

Mit der Novelle wurde uns eine ganze Reihe von Punkten vorgegeben, die ich für sehr wichtig halte. Ich denke dabei insbesondere an den § 1a, der besonders aggressive Geschäftspraktiken an den Pranger stellt und Abhilfe schafft, zum Beispiel aber auch an die Behinderung von geschäftlichen Aktivitäten, die in diesem Regelwerk erstmals erfasst wird. Eine ganz wichtige Sache.

Ein Punkt, der vor allem jenen, die in ihren Betrieben Qualität bieten, immer mehr zu schaffen macht, sind die sogenannten Verwechslungsdelikte, die von den schwarzen Schafen der Wirtschaft provoziert werden. Bekannter ist das eigentlich unter der Bezeich­nung Produktpiraterie. Diese Dinge werden hier speziell erfasst, denn diese Plagiate und so weiter werden immer häufiger. In Fernost werden alle möglichen und unmöglichen Produkte mit Markennamen versehen, importiert, und das schädigt nicht nur die lokalen Produzenten, die viel Qualität bieten, sondern in der Folge natürlich auch den Handel, der sich an qualitative Standards hält.

Ein weiterer Punkt, der für den Konsumenten ganz wichtig ist, ist die Verstärkung von Informationspflichten. Der Konsument soll Anspruch haben auf vermehrte Information, wie überhaupt die Transparenz ein besonderes Kennzeichen dieser Novelle ist. Ich denke dabei auch an die Veröffentlichungspflichten bei Urteilen, die verschärft wurden, wo also vom Verurteilten in Vorlage getreten werden muss. Auch das ist Transparenz, das schafft Öffentlichkeit. Ich denke, dass es auch ein Segen für die Wirtschaft ist, wenn diese Maßnahmen ausgedehnt werden.

Damit komme ich zu einem Punkt, den heute Kollege Klug schon angesprochen hat. Es ist auch unlauterer Wettbewerb, wenn sich Unternehmen illegaler Praktiken bedie­nen. Es ist heute aus einer gewissen politischen Ecke gekommen – die hatten auch einen Vertreter des Rings freier Wirtschaftstreibender in Oberösterreich; schade, dass Kollege Mitterer jetzt nicht hier ist. (Bundesrat Schennach: Der ist auch kein Freiheitlicher!) – Ich sagte, „aus einer gewissen Ecke“, der Ring freier Wirtschafts­treibender. Also meine Kenntnisse sind da nicht so profund, vielleicht weiß es Gottfried Kneifel besser – er fühlt sich ja weder orange noch blau, er ist eine eigene Kategorie. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer. – Bundesrätin Zwazl: Beim Wirtschaftsbund kennt sich Kneifel aus!) – Gottfried weiß vielleicht, wie man die genau zuordnet, denn dort war es so, dass der Obmann dieser politischen Vereinigung, nennen wir sie so, eine Buchbinderei betrieben hat, und dort waren die Mitarbeiter zum wesentlichen Teil Schwarze im doppelten Sinne. Sie waren nicht nur illegal hier – das ist auch eine besondere Pikanterie, dass das bei einer politischen Gruppierung vorkommt, die sich in


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