BundesratStenographisches Protokoll749. Sitzung / Seite 116

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merIn­nenbereich betrifft, ist die Seilbahnbranche eine besonders unsichere Branche – das ist leider so. Der Seilbahnsektor stellt unverändert in den letzten Jahren über 20 Prozent der Beanstandungen des Arbeitsinspektorats bei nur 12 Prozent der Betriebe und bei nur 1,1 Prozent der erfassten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Bei den Seilbahnen ist oder wäre Folgendes besonders wichtig: Wenn ich mir als Touristin eine Liftkarte kaufe, dann ist diese üblicherweise nicht gerade kostengünstig. Jeder von uns weiß es: Schifahren ist nicht billig. Wenn ich nun so eine teure Liftkarte kaufe, dann erwarte ich mir also doch ein sehr hochkarätiges Service dazu, und dazu gehört für mich auch das Gefühl, besonders sicher unterwegs zu sein. Wenn man sich diesen Tätigkeitsbericht des Verkehrsarbeitsinspektorats ansieht, hat man nicht unbe­dingt das Gefühl, dass der Seilbahnsektor besonderen Wert auf Sicherheit legt. Man würde sich erwarten, dass der Minister sich gerade auch aufgrund dieses Berichts Maßnahmen einfallen lässt, wie man denn diesen Seilbahnsektor sicherer machen könnte.

Die vorliegende Änderung des Seilbahngesetzes hat jetzt aber interessanterweise nicht der Herr Minister erfunden, sondern es war wieder einmal ein Initiativantrag, der in erster Linie folgende Punkte beinhaltet: Die Ausweitung der Bewilligungsfreiheiten bei Umbau- und Erweiterungsprojekten, einen Rückschritt beim Stand der Technik bei Sicherheitsbauteilen und die Wiederermöglichung von Neuaufstellungen von Liftanlangen.

Wie gesagt, das alles wurde als Initiativantrag eingebracht. Ich habe dann im Aus­schuss gefragt, warum denn das Ministerium nicht selbst auf die Idee gekommen ist, wenn schon so ein dringender Handlungsbedarf gegeben ist, hier eine Vorlage zu produzieren. Da bekam ich die Auskunft, dass es ja ohnehin abgestimmt worden und der Initiativantrag prinzipiell ja eigentlich ohnehin vom Ministerium unterstützt worden ist, aber auf diese Art und Weise geht es nun eben einmal schneller als beim „nor­malen“ Gesetzgebungsverfahren.

Ich persönlich kann diese Eile nicht ganz verstehen. Nachdem ein Gesetz drei Jahre in Kraft ist, sollte meiner Meinung nach zuerst einmal evaluiert werden und das Ministerium sich anschauen, wo Handlungsbedarf gegeben ist. Und dann sollte das Ministerium, wenn es meint, dass Handlungsbedarf gegeben wäre, eine Vorlage vorlegen und nicht einen Initiativantrag unterstützen, der jegliche Stellungnahme von anderen Menschen und anderen Behörden hintanhält. Bei uns hat man gesagt, wer hudelt, macht Fehler. Wir sind der Meinung, dass diese Gesetzesänderung gehudelt ist, und wir sind der Meinung, dass diese Gesetzesänderung ein Fehler ist. (Beifall bei den Grünen.)

15.58


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Mosbacher. – Bitte.

 


15.58.33

Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Frau Staatssekre­tärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Aufgrund der Interpretation der Euro­päischen Kommission zum Geltungsbereich der Seilbahnrichtlinie 2000 bedarf es Anpassungen und Änderungen, die sowohl den Vollzug als auch die praktische Umsetzung des Seilbahngesetzes 2003 erleichtern sollen. Mit der nun vorliegenden Novelle wird diesem Umstand Rechnung getragen, insbesondere betrifft das die Anpassungen und verfahrensrechtliche Erleichterungen in Bezug auf die zuständigen Behörden und in Bezug auf den Verfahrensverlauf.

 


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