BundesratStenographisches Protokoll750. Sitzung / Seite 28

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10.06.32

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Offenbar wird es heute nicht die spannendste universitätspoli­tische Diskussion, die wir bisher geführt haben. Es haben jetzt offenbar einige von uns die Gelegenheit zum Frühstückskaffee wahrgenommen, und auch die Ministerbänke sind relativ leer. Vielleicht sind wir einfach mit der Fragestunde so schnell gewesen – wer weiß. (Präsident Mag. Erlitz: Bundesminister Hahn ist unterwegs!) Schade, dann sollte ich noch etwas Zeit schinden, damit er hört, was ich zu sagen habe. (Zwischen­rufe bei der ÖVP.) – Ich weiß, das ist wie in der Kirche, wenn der Pfarrer diejenigen schimpft, die ohnehin da sind, weil die anderen nicht da sind. – Ich freue mich über alle, die hier sind und jetzt mitdiskutieren bei diesem wirklich sehr wichtigen Thema. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Allerdings glaube ich wirklich, dass es nicht unbedingt etwas Weltbewegendes ist, wo­mit wir uns heute befassen, denn es geht einzig und allein um eine Verlängerung einer Regelung, die auch bisher so bestanden hat. (Bundesminister Dr. Hahn betritt den Sit­zungssaal und nimmt auf der Regierungsbank Platz.) – Grüß Gott, Herr Minister!

Wenn man sich kurz an die Geschichte dieser Regelung erinnert, so weiß man, dass es damit angefangen hat, dass von der EU Regelungen in Österreich aufgehoben wur­den, die den Zugang von deutschen Studierenden zu österreichischen Universitäten betreffen. Das hat dann besonders im Bereich der Medizin bei den österreichischen Universitäten zu Problemen geführt.

Österreich hat damals diese Situation dazu genützt – nicht nur in der Medizin, wo es tatsächlich Probleme aufgrund der hohen Zahl der Studierenden gab, sondern auch in anderen Studienfächern –, sozusagen in einem Aufwaschen eine erste Runde von Zu­gangsbeschränkungen einzuführen oder zumindest den Universitäten die Möglichkeit zu geben, diese Zugangsbeschränkungen einzuführen.

Wenn wir uns einmal anschauen, wie sich das dann auf der Universität für Medizin wei­terentwickelt hat, dann sehen wir, dass die Universitäten verschiedene Methoden ge­nützt haben, um den Strom von Studierenden auf eine für sie akzeptable Größe sozu­sagen zusammenzuschrumpfen. Da gab es zum Beispiel einige Universitäten – wie auch in Innsbruck, wo ich studiere –, wo man einen sehr teuren Aufnahmetest aus der Schweiz zugekauft hat. Dabei sind interessante Nebeneffekte herausgekommen, näm­lich dass zum Beispiel Frauen bei diesem Test deutlich schlechter abschneiden und damit deutlich schlechtere Chancen haben, in das Medizinstudium einzusteigen. Ich glaube nicht, dass irgendjemand in diesem Raum behaupten würde, dass Frauen schlechter geeignet sind, Medizin zu studieren, oder dass es vielleicht daran liegt, dass Frauen das nötige Vorwissen nicht haben, das man bräuchte, um diesen Test zu be­stehen. Offenbar gibt es hier Nebenwirkungen, die noch nicht entsprechend untersucht sind.

Ich hoffe doch sehr, dass man sich sehr genau anschaut, woran es liegt, dass sich die­se Tests in diese Richtung auswirken, denn das kann es ja auch nicht sein, dass dann plötzlich viel weniger Frauen als bisher Medizin studieren können.

Von der Medizin abgesehen geht es aber auch noch um andere Studienrichtungen, bei denen der Zugang von den Universitäten beschränkt werden konnte. Wir haben im Ausschuss gehört, dass die Unis sehr verantwortungsvoll mit dieser gesetzlichen Mög­lichkeit umgegangen sind. Da muss ich auch aus meiner Erfahrung aus Innsbruck be­richten: Teilweise hatte ich schon eher das Gefühl, dass die Universitäten diese Chan­ce, die sich ihnen jetzt geboten hat, für jene Fächer nützen, in denen es ihrer Meinung nach schon zu viele Studierende gab, bevor sich gesetzlich etwas geändert hat.

 


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