Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Aufgrund eines mir zugekommenen Vorschlages beabsichtige ich, die Debatte über die Tagesordnungspunkte 1 und 2 unter einem zu verhandeln.
Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher so vorgehen.
Beschluss des Nationalrates vom 7. November 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird (241 d.B. und 276 d.B. sowie 7787/BR d.B.)
2. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 7. November 2007
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem ein Fonds
zur Förderung der Errichtung einer Fakultät für
Bauingenieurwesen und Architektur an der Universi-
tät Innsbruck geschaffen wird, aufgehoben wird (79 d.B. und
278 d.B. sowie 7788/BR d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gehen in die Tagesordnung ein und gelangen zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatterin zu den Punkten 1 und 2 ist Frau Bundesrätin Mag. Eibinger. – Ich bitte um die Berichte.
Berichterstatterin MMag. Barbara Eibinger: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. November 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen allen in schriftlicher Form vor. Ich komme somit direkt zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 20. November 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Ich komme gleich zu Tagesordnungspunkt 2: Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. November 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem ein Fonds zur Förderung der Errichtung einer Fakultät für Bauingenieurwesen und Architektur an der Universität Innsbruck geschaffen wird, aufgehoben wird.
Auch dieser Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich komme somit direkt zum Antrag.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 20. November 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Bundesrätin Konrad. Ich erteile ihr dieses.
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