kung der Vertretung festgeschrieben, denn sonst gibt es dann vielleicht – wenn wir jetzt vom zuerst Erwähnten ausgehen – Universitätsprofessoren, die sich vielleicht noch einen nebenberuflichen Vertrag an der Fachhochschule sichern, diesen aber dort nicht wahrnehmen und sich von geeigneten Personen vertreten lassen. Das kann ja nicht der Lehre ... (Bundesrat Mag. Himmer: ... ganz genau geregelt ...!)
Ich weiß nicht, habt ihr ein Problem damit, dass man gewisse Umgehungen ausschließt? – Ich verstehe das nicht. (Bundesrat Mag. Himmer: Dann haben wir Gesetze, die kein Mensch mehr lesen kann!) Kollege Himmer, kann es das Ziel des Fachhochschul-Studiengesetzes sein, einem Universitätsprofessor eine schöne nebenberufliche Tätigkeit zu ermöglichen, die er in Wirklichkeit nur vertragsmäßig hat, sie aber in der Realität nicht ausübt und dort eine geeignete Person hinschickt? – Das kann ja nicht der Sinn sein. (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer.) Das hat doch nichts mit Überreglementierung zu tun. (Bundesrat Mag. Himmer: Du kannst ja nicht alles im Gesetz regeln! – Alles, was Menschen falsch machen, willst du im Gesetz regeln!)
Nein, das ohnedies nicht, Kollege Himmer. Menschen können vieles falsch machen, und vieles werden wir nicht gesetzlich regeln – denn diese eine menschliche Dimension, auch Fehler machen zu dürfen, das muss ja wohl möglich sein. Aber das andere ist, einem gewissen gezielten Missbrauch zumindest einen Riegel vorzuschieben. Das wäre schon interessant. (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Baier.) – Kollege Baier, Sie machen es nicht besser. Wir gehen dann in einen Deutsch-Grundkurs.
Insgesamt aber halten wir die im vorliegenden Beschluss enthaltenen gezielten Verbesserungen im Bereich der Fachhochschule für richtig. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Mag. Baier.) – Sagen Sie einmal, Kollege Baier, worauf wollen Sie hinaus? Wollen Sie jetzt meinen Harmoniesatz zum Schluss gänzlich zerstören? Dann können wir auch anders reden. – Ich wollte Ihnen jetzt gerade sagen, ich erwarte, weil Sie des Deutschen nicht so mächtig sind, jetzt eine Interpretation des Herrn Bundesministers zu dieser Frage. Das wird ja für Sie dann interessant sein. Aber insgesamt sind die Regelungen eine neue positive Weiterentwicklung des Fachhochschul-Studiengesetzes, und deshalb werden wir dem zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)
10.59
Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile nun Herrn Bundesminister Dr. Hahn das Wort.
10.59
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielleicht kann ich gleich auf die letzte Debatte insofern eingehen: Ich kenne diese Kritik, sie begleitet uns jetzt schon seit einigen Debatten, aber vielleicht sei als Aufklärung auch noch darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der diskutierten Thematik hier Folgendes steht: „Nebenberuflich tätige Personen sind Personen, die 1. ausschließlich in der Lehre tätig sind“ – und ich glaube, dann ist wichtig, dass man auch den zweiten Teil weiterliest – „und 2. nicht mehr als sechs Semesterwochenstunden lehren“. – Aus diesen Formulierungen wird klar ersichtlich, dass genau das gemeint ist, was Sie, Herr Kollege Schennach, ohnedies auch ausgeführt haben und was letztlich schon hinreichend oft gesagt wurde: dass es auf die Lehrtätigkeit an der Fachhochschule abzielt und nicht – wie Sie richtigerweise darauf hingewiesen haben – auf eine zum Beispiel administrative Tätigkeit.
Diese Formulierung ist hin- und hergeknetet worden von Experten, und keineswegs sollte damit der Eindruck erweckt werden, und wird auch nicht erweckt – und das kann auch nicht daraus abgeleitet werden –, dass jetzt nur mehr Lehrpersonal, das irgendwo anders Lehrpersonal ist, an der Fachhochschule unterrichten darf, sondern im Gegenteil: Es ist selbstverständlich – und das ist ja auch das Ziel dieser Lektoratstätigkeit –
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