Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 20. November 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Mosbacher.
11.27
Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! In der Novelle des Familienlastenausgleichsgesetzes wird die Familienbeihilfe durch eine Erhöhung der Geschwisterstaffelung für das dritte Kind auf 35 € sowie für das vierte und jedes weitere Kind auf 50 € zusätzlich angehoben, und es kommt zu einer Anhebung der jährlichen Einkommensgrenze beim Mehrkindzuschlag auf 55 000 € im Jahr.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das ist unbestritten ein ganz wichtiger Schritt, weil zahlreiche Studien nachweisen, dass Familien mit mehreren Kindern zu den am meisten armutsgefährdeten Gruppen in unserem Land gehören.
Hinzufügen möchte ich aber auch, dass nicht nur Familien mit mehreren Kindern armutsgefährdet sind, es sind dies auch Alleinerziehende, und hier vor allem die Frauen, wie Studien das belegen.
Es muss auch gesagt werden, dass nicht nur die Anzahl der Kinder für Armutsgefährdung ausschlaggebend ist, sondern es ist auch das Familieneinkommen. Und selbstverständlich sind Familien mit mehreren Kindern und nur einem Einkommen diejenigen, die besonders gefährdet sind.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Anhebung der Familienbeihilfe ist ein wichtiger Schritt im Sinne der Armutsbekämpfung, aber es müssen noch weitere Schritte folgen. Mindestens gleich wichtig und langfristig ökonomisch sinnvoll ist es, für Frauen Wahlmöglichkeiten zu schaffen, also Rahmenbedingungen herzustellen, um jenen, die es wollen, die Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.
Ein weiteres Muss ist der Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen. Hier gibt es unbestritten Nachholbedarf. Aber durch die beschlossene Kindergartenoffensive und durch die zusätzlich zur Verfügung gestellten Finanzmittel kommt nun doch Bewegung in diese Sache. Internationale Erfahrungen zeigen, dass ein besseres Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen eine höhere Zahl an erwerbstätigen Frauen bedeutet.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist auch erfreulich, dass in dieser Novelle auch die Zuverdienstgrenze für volljährige Kinder, für die Familienbeihilfe gewährt wird, um 275 € auf nunmehr 9 000 € im Jahr angehoben wird.
Ebenfalls erfreulich ist, dass arbeitsuchende Jugendliche, für die Familienbeihilfe bezogen wird, die Möglichkeit erhalten, Einkünfte zu beziehen, die monatlich unter der Geringfügigkeitsgrenze des ASVG liegen, ohne den Anspruch auf Familienbeihilfe zu verlieren.
Insgesamt sind diese Maßnahmen neben dem Kinderbetreuungsgeld-neu und der Kinderbetreuungsoffensive weitere familienpolitische Bausteine, die dazu beitragen sollen, Österreich kinderfreundlicher zu machen.
Es tut mir leid, dass die Frau Minister nicht hier ist, ich wollte ihr etwas mit auf den Weg geben, und zwar: Es wurde dieser Punkt im Familienausschuss des Nationalrates besprochen, und ich glaube, es wurde auch von ihrer Seite angekündigt, dass als nächster Schritt die Familienbeihilfe für Familien mit behinderten Kindern zu erhöhen ist. Ich
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