BundesratStenographisches Protokoll750. Sitzung / Seite 53

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Wir begnügen uns aber nicht mit diesem Gesetz, sondern es muss laufend Verbesse­rungen und Weiterentwicklungen geben, damit wir Österreich zum familienfreundlichs­ten Land machen.

Oberster Grundsatz ist, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ständig zu verbessern und auszubauen. Wichtig ist auch, dass die Familie stets Wahlmöglichkeiten hat, und das ist in diesem Gesetz speziell verankert worden. Bei der Bezugsdauer stehen jetzt drei Möglichkeiten zur Auswahl: 36, 24 und 18 Monate.

Wie schon angesprochen, wurde die Zuverdienstgrenze von 14 600 € auf 16 200 € er­höht. Zusammen mit der Erhöhung der Zuverdienstgrenze beim Zuschuss auf 16 200 € kommt es hier gegenüber der bisherigen Regelung sogar zu einer Verdreifachung. Das kommt speziell alleinerziehenden Müttern und auch Vätern zugute.

Ein wichtiger Punkt in diesem Gesetz ist auch die Einschleifregelung, denn damit wird auf die individuellen Bedürfnisse Rücksicht genommen und auch den verschiedenen Berufssparten entsprochen. Sie besagt, dass künftig bei Überschreitungen der Zuver­dienstgrenze nur der Überschreitungsbetrag zurückbezahlt werden muss.

Von meinen Vorrednerinnen ist angesprochen worden, dass gerade Familien mit be­hinderten Kindern eine Erhöhung der Familienbeihilfe erhalten sollten. Unsere Bundes­ministerin hat schon gesagt, dass dies der nächste Schritt sein wird und dass sie sich Gedanken darüber macht.

Als Abgeordnete aus dem ländlichen Raum freut mich besonders, dass bei den 15a-Vereinbarungen in Zukunft auch die Unterstützung von Tagesmüttern berücksichtigt wird. Gerade die Tagesmütter gehen in der Kinderbetreuung individuell auf jedes ein­zelne Kind ein, und das ist natürlich eine wichtige Sache.

Unser Herr Vizekanzler Wilhelm Molterer hat in der „Pressestunde“ bereits angeschnit­ten, dass ab dem Jahr 2008 auch die Mehrkindfamilien mit höherer Familienbeihilfe un­terstützt werden und dass die Gebühren bei der Geburt abzuschaffen sind. Dabei handelt es sich immerhin um 130 € pro Kind. Das wurde gestern im Ministerrat bereits beschlossen. Das ist eine gute Sache, denn so erhalten die Kinder einen sorgenfreien Start ins Familienleben.

Stolz sind wir natürlich auch, dass wir in Niederösterreich für den Titel „Familienland“ noch ein bisschen mehr machen – wenn ich das kurz aufzählen darf –: Vormittags ist bei uns der Kindergarten gratis. Die Kinder können jetzt schon ab zweieinhalb Jahren in den Kindergarten gehen. Es gibt Nachmittagsbetreuung im Kindergarten und in den Schulen und eine Schulstarthilfe von 100 €.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird also in Niederösterreich, aber in Österreich generell sehr wichtig genommen. Darum machen wir den jungen Paaren mit diesem Gesetz wieder mehr Mut zu Kindern, um mit den Kindern ein Stück weiter in die Zu­kunft zu blicken. (Beifall bei der ÖVP.)

11.46


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ebenfalls nicht.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Hand­zeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

 


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