BundesratStenographisches Protokoll750. Sitzung / Seite 52

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nehmen, um die einheimischen Familien zu stärken. Das ist uns Freiheitlichen ja immer ein großes Anliegen gewesen.

Es haben ja meine Vorrednerinnen schon gesagt, die Armutsgefährdung ist in Öster­reich bei Familien mit Kindern besonders groß, nicht nur in Österreich, in Europa über­haupt, aber in Österreich ganz besonders, und diese setzt oft schon ab dem zweiten Kind ein. Da rutscht man schon unter das, was man allgemeinen Wohlstand nennt, zumindest ist man sehr davon betroffen. Daher denke ich, eine Erhöhung der Familien­beihilfe ab dem zweiten Kind wäre durchaus zu argumentieren.

Was leider vergessen worden ist, und auch das wurde schon angesprochen: dass es eine Erhöhung der Familienbeihilfe für jene Familien gibt, die ein erheblich behindertes Kind zu versorgen haben. Gerade diese Familien leiden besonders unter diversen Er­höhungen der vergangenen Jahre: Strom, Müllabfuhr, Betriebskosten, Mieten, aber auch unter erhöhten Kosten für Therapie und Diätmittel. Ich denke, man sollte den Fa­milien, die mit einem behinderten Kind nicht nur ein finanzielles, sondern auch ein psy­chisches Problem haben, sehr wohl unter die Arme greifen.

Ich habe zwar gehört, dass die Frau Minister schon darüber nachdenkt, nachdem es da offensichtlich einen Allparteienkonsens gibt, in diesem Punkt tätig zu werden, aber leider wird das erst nächstes Jahr passieren, und ich meine: Nur wer schnell hilft, hilft doppelt!

Ein weiterer Kritikpunkt ist der Leistungsnachweis für Studierende. Ich bin durchaus für einen Leistungsnachweis. Das soll schon so sein. Der hat aber bis jetzt 8 Semester-Wochenstunden betragen und wird jetzt mit einem Faktor 1 : 2 in die ECTS umgewan­delt. Daran hat es in der Begutachtung auch schon Kritik der Universitäten gegeben, die gesagt haben, dass das vor allem bei technischen Studien eine Ungerechtigkeit ist.

Es tut mir leid, dass darauf in keiner Weise eingegangen worden ist. Ich denke, man sollte hier schon Bedacht darauf nehmen, dass es unterschiedliche Studien gibt, die unterschiedlich zu gewichten sind, und dass man mit den Punkten natürlich genauso verfahren könnte. Ich bedauere sehr, dass hier ähnlich wie schon in der Debatte um die Gesamtschule Gleichmacherei um sich greift und einfach alles über einen Kamm geschoren wird.

Aus meiner Sicht wäre es dringend angeraten, die ECTS-Punkte bei den – Grüß Gott, Frau Minister! – verschiedenen Studien, auch was die Familienbeihilfe anbelangt, zu berücksichtigen, und es wäre natürlich ganz dringend nötig, den Familien mit behinder­ten Kindern zusätzlich unter die Arme zu greifen. (Zwischenbemerkung von Bundes­ministerin Dr. Kdolsky.) – Ja, aber leider zu spät. Das hätte man ja jetzt schon machen können.

Trotz allem werde ich dieser Vorlage zustimmen.

11.41


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Diesner-Wais.

 


11.41.54

Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren im Bundesrat! Wenn wir heute eine Novelle zum Kinderbetreuungsgeld beschließen, so können wir auf fünf Jahre Erfolgsgeschichte zurückblicken. Wenn wir die Anzahl der BezieherIn­nen betrachten, die sich in den fünf Jahren von 78 000 auf 170 000 verdoppelt hat, so ist das wirklich eine gute Sache. Eine gute Sache ist natürlich, dass jetzt alle mit einbezogen sind, egal, ob es SchülerInnen, ArbeitnehmerInnen, UnternehmerInnen, BäuerInnen oder Hausfrauen sind. Sie alle haben die Möglichkeit, an diesem Erfolgs­modell teilzunehmen.

 


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