BundesratStenographisches Protokoll750. Sitzung / Seite 51

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11.34.42

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Frau Kollegin! Wie man sieht bei der Familiendebatte, sind wir mit der Frauenquote nach wie vor noch immer zu hundert Prozent vertreten. (Zwischenbemerkung von Schriftführerin Roth-Halvax.) – Ja, es ist die Frage, ob das immer so erstrebenswert ist.

Auch wir werden dieser Gesetzesnovelle zustimmen, auch wir sind froh, dass es eine Erhöhung der Mehrkinderstaffelung gibt. Wobei ich auch der Kollegin Mosbacher hier recht geben muss: Armutsbekämpfung sollte in erster Linie auf infrastrukturellem Weg passieren, sprich: nicht unbedingt nur über Förderungen, sondern auch über die Infra­struktur, dass das Leben mit mehr als zwei Kindern leichter möglich wird. Ich denke, das ist ein Anspruch, den man haben sollte – und den hat man noch nicht überall in Österreich.

Es gibt einige Punkte, die uns hier leider fehlen, aber wir werden, wie gesagt, trotzdem zustimmen. Ich würde bitten, dass man sich über folgenden Punkt einmal den Kopf zerbricht; vielleicht können Sie mir sagen, ob und wann diese Punkte umgesetzt wer­den könnten: Das UNHCR hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf angeregt beziehungsweise eigentlich gefordert, dass auch die Familienbeihilfenregelung für sub­sidiär Schutzberechtigte geändert werden sollte, denn subsidiär Schutzberechtigte be­kommen derzeit nur Familienbeihilfe, wenn sie auch erwerbstätig sind. Das heißt, wenn sie in die Grundversorgung fallen oder wenn sie Krankengeld beziehen, dann fällt die Familienbeihilfe weg. Bei Asylberechtigten ist das nicht so. Es müsste hier also eine Gleichstellung geben. Wie gesagt, das UNHCR hat das bekrittelt, und auch die EU hat eine Richtlinie erlassen, die hier eigentlich eine Änderung erfordern würde.

Ein weiterer Punkt ist die Familienbeihilfe für Eltern, deren Kinder gerade ein soziales Jahr absolvieren. Hier gibt es eine Übergangslösung, und es wäre schön, wenn diese Übergangslösung irgendwann einmal auch zu einer gesetzlichen Regelung werden könnte. Und – auch das hat Frau Kollegin Mosbacher schon gesagt –: Für erheblich behinderte Kinder wäre auch eine Anhebung der Familienbeihilfe dringend notwendig.

Familien mit mehr als drei Kindern sind überdurchschnittlich armutsgefährdet. Es wur­de schon gesagt, es sind nicht nur Familien mit drei oder mehr Kindern armutsgefähr­det, sondern auch Alleinerzieherinnen. Vielleicht kann man sich da auch irgendwann einmal Gedanken machen, wie man hier bessere Regelungen schaffen könnte. Wie gesagt, bei der Familienbeihilfe anzusetzen ist ja nicht die einzige mögliche Maßnah­me, um Armutsgefährdung abzuwenden. Ich denke, in diesem Bereich ist noch einiges zu tun. (Beifall bei den Grünen.)

11.37


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Mühlwerth.

 


11.37.50

Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Dass mit der Regierungsvorlage die Erhöhung der Geschwisterstaffel vorgenommen wird, das heißt ab dem dritten Kind die Familienbeihilfe erhöht wird, ist durchaus zu begrü­ßen. Ebenso zu begrüßen ist die Anhebung der Einkommensgrenze und auch die An­hebung der Zuverdienstgrenze der Studierenden.

Auch wenn das so erfreulich ist, denke ich aber doch – die Opposition hat immer Wün­sche, das wissen wir, und Sie wissen das als Minister natürlich im Besonderen –, dass es in dem Fall schon nötig wäre, eine Erhöhung ab dem zweiten Kind vorzunehmen, die in Österreich nicht ein so gewaltiges Finanzloch reißen würde. Bei einer Geburten­rate von 1,2 Kindern pro Frau ist es durchaus gerechtfertigt, hier eine Erhöhung vorzu-


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