BundesratStenographisches Protokoll750. Sitzung / Seite 55

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Es gibt unserer Meinung nach wesentlich bessere Möglichkeiten, diese Finanzmittel sinnvoller einzusetzen. Mit den 500 000 €, die jährlich für den administrativen Bereich angesetzt sind, könnte man zahlreiche Lösungen herbeiführen, wie etwa die Verbes­serung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie den weiteren Ausbau und die finanzielle Absicherung der Kinderbetreuung. Man könnte damit auch das Bildungssys­tem familienfreundlicher gestalten. Kluge Finanzmodelle könnten mehr Männer für die Kinderbetreuung begeistern. Auch generationenübergreifende Vorsorgemodelle könnte man aufbauen. Also es ist da allerhand an Kreativität möglich. Und für all diese Lösun­gen sind wir offen, und wir sind gerne bereit, diesen auch zuzustimmen.

Meine Damen und Herren! Die Österreicher und Österreicherinnen haben uns gewählt, damit wir gute Lösungen finden. Die Gründung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“ ist eine sehr schlechte Lösung, von ihrem Ansatz her eine voll­kommen verfehlte Reaktion auf die Situation der Familien in unserem Lande. Für uns war und ist die Einrichtung dieser GmbH ein falsches politisches Signal. Sie ist schlichtweg hinausgeschmissenes Geld ersten Grades und auch durch eine Novellie­rung nicht zu retten. Frau Ministerin, lösen Sie sie auf! (Beifall bei den Grünen.)

11.52


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächster erteile ich Frau Bundesrätin Kemperle das Wort.

 


11.52.22

Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau Ministerin! Ge­schätzte Damen und Herren des Bundesrates! Der vorliegende Gesetzentwurf betref­fend das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Manage­ment GmbH“ soll klarstellen, dass die Agenden dieser Gesellschaft nunmehr in die Kompetenz des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend fallen sollen. Sichtbar wird diese Zuständigkeit durch die Eingliederung des Standortes dieser Ge­sellschaft in das Haus des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend. Das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz und das Bundesministe­rium für Wirtschaft und Arbeit erhalten ebenso wie der Bereich Frauenangelegenheiten im Bundeskanzleramt ein Mandat im Aufsichtsrat. Es bleibt bei dieser Konstruktion nunmehr zu hoffen, dass mit diesem Formalakt mehr Transparenz in diese GmbH ein­kehrt und es mit der Neubesetzung der Aufsichtsratspositionen endlich auch zu einer Kontrolle der Vergabe der Fördermittel kommt und auch eine Transparenz der inhalt­lichen Schwerpunkte und Ziele hergestellt wird.

Auch wenn wir seitens der SPÖ-Fraktion unsere Zustimmung zu diesem Formalakt ge­ben, sind wir nach wie vor der Überzeugung, dass diese Agentur entbehrlich ist und es besser wäre, dieselbe aufzulösen und ihre Agenden in das Ministerium für Gesundheit, Familie und Jugend einzugliedern. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

11.54


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächstem erteile ich Herrn Bundesrat Mayer das Wort.

 


11.54.15

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie die Frau Kollegin Kemperle bereits ausgeführt hat, beschließen wir mit dieser Bundesministeriengesetz-Novelle eine Verschiebung der Kompetenzen vom Bundesministerium für Soziales in das Ministerium für Gesund­heit, Familie und Jugend – an und für sich ein Formalakt, was man nicht noch einmal zu erwähnen braucht, weil die Kompetenzen eben dorthin gehören. Damit verbunden ist auch eine wichtige Änderung für das Gesundheitsministerium im Aufsichtsrat. – So weit, so gut.

 


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