gerichtsgesetz 1988 und das Finanzstrafgesetz geändert werden (231 d.B. und 273 d.B. sowie 7786/BR d.B. und 7793/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nun gelangen wir zum 7. Punkt der Tagesordnung.
Die Berichterstattung darüber hat Herr Bundesrat Winter übernommen. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Ernst Winter: Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. November 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Strafgesetzbuch, das Jugendgerichtsgesetz 1988 und das Finanzstrafgesetz geändert werden. Da Ihnen der Bericht in schriftlicher Form vorliegt, darf ich mich auf die Antragstellung beschränken.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. November 2007 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kampl. – Bitte.
12.11
Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Wir haben heute mehrere Gesetzestexte zu beschließen, nämlich die Strafprozessordnung, das Strafgesetzbuch und das Jugendgerichtsgesetz, weil diese geändert werden sollen.
Demgegenüber sehr kritisch, meine Damen und Herren, ist aber die österreichische Richtervereinigung. Diese hat bemängelt – das hat sie auch in ihrer Stellungnahme schriftlich mitgeteilt –, dass diese kurze Begutachtungsfrist eine umfassende Stellungnahme unmöglich macht.
Große Bedenken haben neben der Richtervereinigung auch der Landeshauptmann von Tirol, die Landesregierungen von Vorarlberg und Kärnten, die Präsidentenkonferenz und die österreichische Arbeiterkammer angemeldet. Sie alle haben sich sehr kritisch zu dieser Vorgangsweise geäußert.
Die Richtervereinigung hat folgende Bedenken, Frau Bundesminister: Sie glaubt, es kommt zu einem höheren Verfahrensaufwand durch die Erweiterung der Fristen, was auch Verzögerungen bei der Verhandlungsführung mit sich bringt. Notwendig wäre mehr Personal, auch Sachverständige sind mehr gefordert. Es kommt zu höheren Übersetzungskosten, Verhandlungssäle müssen umgerüstet werden; es gibt Bedenken betreffend § 107a betreffend gemeinnützige Arbeit statt Ersatzfreiheitsstrafe, und es gibt auch Bedenken betreffend eine Sonderstaatsanwaltschaft.
Die Verfassungsabteilung der Kärntner Landesregierung hat am 13. August 2007 eine Stellungnahme abgegeben, in der sie ihre großen Bedenken betreffend die Abschaffung des Rechts der Notare ausdrückt, Tätigkeiten wie Rechtsanwälte auszuüben.
Mit diesem Gesetz ist eine weitere Abwanderung der ländlichen Bevölkerung zu erwarten. Wir wissen, Frau Bundesministerin, dass die Notare gerade im ländlichen Bereich eine große Beraterfunktion haben und die ersten Ansprechpersonen in Rechtsfragen sind. In vielen Fällen ist das kostenlos, weil dann die Aufgaben, die ein Notar zu erfüllen hat, letzten Endes auch von ihm vollzogen werden.
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