BundesratStenographisches Protokoll750. Sitzung / Seite 59

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Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Eine weitere Wortmeldung kommt von Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


12.07.05

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Ministerin! Sie haben soeben in Ihrer Wortmeldung zwei Anmerkungen gemacht, die in mir doch so etwas wie Widerspruch hervorrufen.

Erster Punkt: Es hat sich so angehört, als würden Sie meinen, mit der Erhöhung bei der Mehrkinderstaffel schafften Sie es, die Geburtenrate zu erhöhen. (Bundesministe­rin Dr. Kdolsky schüttelt verneinend den Kopf.) Sie müssten mir sehr, sehr viel mehr Geld bezahlen, damit ich ein drittes Kind kriege. (Bundesrätin Zwazl: Nur des Geldes wegen?) Wegen des Geldes kriegt man kein Kind! (Bundesministerin Dr. Kdolsky: Das habe ich nicht gesagt!) Doch! Sie haben gesagt, dass es dann leichter wird, dass man sich dann leichter dafür entscheiden kann. – Ich werde es dann nachlesen. (Bun­desrat Schöls: Sie haben heute keinen guten Tag!) – Ich habe schon einen guten Tag heute, und deshalb widerspreche ich auch, wenn mich etwas zum Widerspruch reizt.

Ich meine, dass es ganz, ganz wichtig ist, dass wir das Familienland Österreich auch wirklich familienfreundlich gestalten. Vor allem ist eines wichtig: Kinder werden zu Ju­gendlichen, und in Anbetracht dessen, welche Stellung Jugendliche in Österreich ha­ben – und ich weiß da Bescheid –, wäre da noch sehr viel zu tun. Wir haben schon das letzte Mal darüber diskutiert, und ich sage es noch einmal: Es ist noch sehr viel zu tun, damit Österreich auch wirklich familien- und jugendfreundlich wird!

Nun komme ich zu Ihrer zweiten Aussage, Frau Ministerin Kdolsky, die Sie hier getätigt haben und die ich nicht unwidersprochen so stehen lassen will. Sie haben nämlich gesagt, dass auch Familien mit behinderten oder mit schwer behinderten Kindern von dieser Regelung profitieren würden. Ich denke, „profitieren“ ist da einfach der falsche Ausdruck, denn der Staat hat meiner Meinung nach die Verpflichtung, sich hier  (Zwi­schenbemerkung von Bundesministerin Dr. Kdolsky.)

Das ist eine rhetorische Frage, da haben Sie schon recht. Ich kontrolliere aber nicht Ihre Rhetorik, sondern ich sage nur: Ich finde diesen Ausdruck sehr unpassend, weil es meiner Meinung nach die Verpflichtung eines staatlichen Systems ist, sich um behin­derte Kinder zu kümmern – und es nicht darum geht, Familien mit behinderten Kindern von etwas profitieren zu lassen. Das ist schlicht und einfach der falsche Ausdruck! (Beifall bei den Grünen.)

12.09


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist daher ge­schlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.10.017. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. November 2007 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Strafgesetzbuch, das Jugend-


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