Zusammenfassend darf ich sagen, dass meine Fraktion dieser Novelle zustimmen wird und damit ein Einspruch abgewendet werden kann. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
12.24
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.
12.24
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Das ist ja eine „heroische“ Tat, Herr Kollege Kühnel, dass Sie einen Einspruch abwenden – und natürlich völlig „überraschend“; ich gratuliere jedenfalls dazu.
Es war klar, dass nach der großen Herausforderung des Jahres 2004 – der Verabschiedung des Strafprozessreformgesetzes – eine Reihe von weiteren Schritten folgen muss und dass man die bisherigen Vorerhebungen und Voruntersuchungen zu einem einheitlichen Ermittlungsverfahren zusammenführt; das ist eine wichtige Sache.
Der vorliegende Gesetzentwurf folgt der Tradition des Justizministeriums, Herr Kollege Kampl: Das Justizministerium zeichnet sich ja dadurch aus, dass es sehr wohl – auch in der Vergangenheit war das der Fall – auf Kritik in einem Begutachtungsverfahren, und zwar in geradezu beispielhafter Weise, eingeht. Auch das hier vorliegende Strafreformbegleitgesetz atmet sozusagen diesen Gedanken, dass eben vieles an Kritikpunkten aufgenommen und Verbesserungen eingearbeitet wurden. Noch einmal: Man kann dem Justizministerium zu der Art und Weise, wie es mit Begutachtungen umgeht, nur das beste Zeugnis ausstellen. Wünschenswert wäre jedenfalls, dass das in anderen Ministerien auch so gehandhabt würde.
Was das vorliegende Reformbegleitgesetz anlangt: Es kommt zu einer Verbesserung der Stellung der Opfer und der Beschuldigten, etwas, was wir von den Grünen uns immer gewünscht haben. Was wir von unserer Seite hingegen immer kritisiert haben – und das betrifft den Punkt, den Herr Kollege Kühnel angesprochen hat –, ist, dass die Kriminalpolizei eine überstarke Stellung in diesem Verfahren hat; das würde ich schon als Schönheitsfehler dieses Gesetzes bezeichnen. Mir wäre lieber, die Staatsanwaltschaft diesbezüglich zu stärken und die Kriminalpolizei da sozusagen zu schwächen.
Dazu, dass Kollege Kühnel sagte, er sei froh, dass das Lügen nicht mehr möglich ist: Das hätte man auch einfacher regeln können. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel.) – Da gibt es schon eine prinzipielle Problematik, Herr Kollege Kühnel, denn bisher war das Lügen vor einer Verwaltungsbehörde und vor einem Gericht unterschiedlich gewichtet. (Bundesrat Dr. Kühnel: Nicht die Lüge, sondern die Falschaussage!) – Sie haben vom „Lügen“ gesprochen, und ich habe Ihre Diktion verwendet. Falschaussagen wurden also unterschiedlich behandelt.
Wenn Falschaussagen vor einer Verwaltungsbehörde und vor Gericht jetzt gleich behandelt werden, Herr Kollege Kühnel, dann brauchen wir dieselben Standards. Das heißt, das ist jetzt eine Frage der Standards. Und bei Gericht ist der Standard definiert – bei der Kriminalpolizei hingegen noch nicht unbedingt. Erforderlich ist, dass die Kriminalpolizei diesbezüglich einen ähnlich hohen Standard bietet wie das Gericht; das ist unabdingbare Voraussetzung.
Meiner Meinung nach hätte es genügt, eine Falschaussage bei der Kriminalpolizei unter Strafe zu stellen. Das aber jetzt völlig gleich zu bewerten, halte ich nach wie vor für problematisch – trotz der sehr interessanten Diskussion im Ausschuss. Ausdrücklich möchte ich mich bei dieser Gelegenheit auch bei Ihren Beamten, Frau Bundesministerin Berger, bedanken. Jedenfalls halte ich diese meine Kritik dazu aufrecht, obwohl ich
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