BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 30

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in dieser Republik gibt als eine Regierung von Rot und Schwarz beziehungsweise Rot und Orange. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Kollege Wiesenegg, genau so kann man sich irren. Es gibt etwas Schlimmeres in die­ser Republik, das ist die Regierungsmehrheit von Rot und Schwarz, und zwar wie Sie heute mit Ihrer Verfassungsmehrheit endgültig sowohl beim Sicherheitspolizeigesetz die Grundrechte aushebeln als auch beim Verfassungsgerichtshof Rechtsinstanzen und ein Rechtsgefüge verschieben. Das wäre unter Schwarz-Blau niemals möglich ge­wesen! (Bundesrat Schimböck: Schwarz-Grün in Oberösterreich!) Aber mit Ihrer Mehrheit und einem fehlenden Begutachtungsverfahren peitschen Sie hier etwas durch, was in der Zweiten Republik einmalig ist.

Ich bedauere das zutiefst und fühle mich, Herr Kollege Konecny, um die gemeinsame Oppositionsarbeit in den Zeiten, in denen wir von Rot und Grün hier die Mehrheit hatten, betrogen.

Meine Damen und Herren! Die ÖVP hat ja sowieso in diesen Fragen jegliche Unschuld verloren. Deshalb muss ich mich heute mit der SPÖ näher befassen und ihre Rolle in diesem Fall näher beleuchten.

Welches Sittenbild ist das, wenn ich mir jetzt die Spitze der Sozialdemokratie zu den Asylgesetzen anschaue, wenn eine Justizministerin öffentlich sagt, sie habe diese rechtliche Materie des Asylgerichtshofes aus Zeitmangel nicht gelesen? – Die Justizmi­nisterin liest eines der wichtigsten und an sozialen Auswirkungen nicht überbietbares Gesetz nicht – noch dazu ein Gesetz, das im Rechtsweg Instanzen aushebelt!

Nationalratspräsidentin Prammer sagte in der „Zeit im Bild 2“, sie könne ja nicht jedes Gesetz lesen. – Als ob es sich dabei um eine Dutzendmaterie handelt! Das ist ein Ge­setz, über das seit 2006 diskutiert wird und wo die SPÖ bei der Zustimmung zum Si­cherheitspolizeigesetz zur Bedingung gemacht hat, dass es einen Asylgerichtshof ge­ben muss. Aber auch das konnte die Frau Präsidentin nicht lesen.

Weiters sagt der Klubobmann der SPÖ, Abgeordneter Cap, es sei sehr unschön, wie das passiert ist. Ihm wäre es anders lieber gewesen. – Was hindert den Klubobmann der stärksten Fraktion im Nationalrat an einer korrekten Vorgangsweise? (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Im Ausschuss wurde uns gesagt, es habe ja eine Begutach­tung gegeben. (Ruf: Ja!) – Es hat keine Begutachtung zu dem gegeben, was heute hier vorliegt, Herr Kollege! Es hat zwar eine Begutachtung betreffend ein Bundesver­waltungsgericht gegeben, aber nicht betreffend einen §-7-Antrag mit 28 Seiten aus einem Ausschuss, der zwei Stunden vorher eingebracht worden war. – Das war für nie­manden lesbar! Genau so, wie es die Frau Justizministerin selbst öffentlich einbekannt hat, standen auch die Abgeordneten da.

Warum hat man denn das übliche Begutachtungsverfahren umgangen? SPÖ und Grü­ne haben in Zeiten von Schwarz-Blau selbst bei viel kleineren Gesetzen diese Umge­hung immer sehr heftig kritisiert, bei Gesetzen mit viel geringeren Auswirkungen! – Man wollte ganz offensichtlich keine Kritik von Rechtsexperten, von Verfassungsexper­ten, des UNHCR und anderer Organisationen des zivilen Österreich, sprich: den vielen, vielen NGOs.

Die Argumentation von Frau Parlamentspräsidentin Prammer (Bundesrat Bieringer: Nationalratspräsidentin!), man wäre unter Zeitdruck gestanden, ist absurd. – Seit 2006 wird darüber diskutiert, seit 2006 versucht man, eine Regelung zu finden!

Es ist schon interessant zu beobachten, dass wir in der Asylfrage offensichtlich unter einem Gesetzeswahn leiden: 2003, 2005, 2007 – ununterbrochen wird im Asylbereich


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