BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 36

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grierte Asylwerber – ganz egal, wie ihr Bescheid, den sie noch nicht haben, in Zukunft ausfallen wird –, ohne ihr Verschulden, denn die rechtliche Berufung ist ein Recht und kein Missbrauch, in eine Situation geraten sind, wo mit Recht die Frage gestellt wird, ob eine Heimführung in ihr Ursprungsland noch unter irgendwelchen Rahmenbedin­gungen vertretbar ist.

Verzeihen Sie, ich weiß, das ist ein Abschweifen vom gegenständlichen Gesetzesbe­schluss des Nationalrates, aber es ist natürlich mit zu diskutieren, und ich wende mich hier nochmals ausdrücklich an den Herrn Innenminister, dass hier nicht das grundsätz­liche Nein des Innenministers das letzte Wort sein kann.

Die Länder, auch das ist zu sagen, haben zwar Entschließungen beschlossen, aber, ausgenommen das Land Wien, und auch da ist die Zahl überschaubar, es ist die Zahl der an das Innenministerium gestellten Anträge für humanitären Aufenthalt überschau­bar.

Es ist eine politische Debatte, die auch und gerade in die Länder und die Landtage zu tragen ist, inwieweit hier in Kenntnis konkreter Fälle die Länder – die Landeshauptleute formal – ihr Recht, diese Anträge zu stellen, nicht in einem weiteren Umfang ausüben sollten. Es ist an den Herrn Bundesminister die Frage zu stellen, ob das kategorische Nein, wie in einem aktuellen Fall soeben wieder erfolgt, wirklich das letzte Wort sein kann.

Ich sage noch einmal, diese Menschen sind aufgrund unseres mangelhaften Rechtser­ledigungsverfahrens in diese Situation geraten. Wenn sie die Möglichkeiten ausnützen, tun sie etwas, was ihnen zusteht in diesem Verfahren. Es ist eine falsche Reaktion, sie nun dafür zu bestrafen, sie heimzuschicken, ihnen die Möglichkeit zu versperren, ihre Ausbildung in Österreich abzuschließen und Ähnliches mehr.

Herr Bundesminister, unser Appell an Sie ist: Sie sind das Nadelöhr des Asylwesens dort, wo es große menschliche Probleme verursacht, und ich fordere Sie auf, dieser Verantwortung gerecht zu werden! (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Der Gesetzesbeschluss des Nationalrates, die Schaffung des Bundesasylsenates, soll das für die Zukunft verhindern. Ein Mensch, der nach Österreich kommt, hier um Asyl ansucht, der innerhalb des angestrebten Zeitraumes – 18 Monate – in der Lage ist, eine Antwort zu erhalten, ob dieses Land ihn aufzunehmen bereit ist, kann diese relativ kurze Periode durchaus emotional, aber auch ökonomisch überleben. Die Entschei­dung ist, wenn sie rasch erfolgt, eine Richtungsangabe für seine zukünftige Lebenspla­nung, die eben nicht nach einem Jahrzehnt erfolgt, sondern nach einem kurzen, über­schaubaren Zeitraum.

Ob der Bundesasylsenat dieser Anforderung gerecht werden kann, muss sich heraus­stellen, das gebe ich ganz offen zu, aber die personelle Ausstattung, die geplant ist, sowohl im Bereich der Senatsmitglieder als auch im Bereich der Mitarbeiter, bietet günstigste Voraussetzungen dafür, dass das Zeitlimit eingehalten werden kann.

Ich möchte nicht verhehlen, dass es über diesen Gesetzesbeschluss des Nationalrates sowohl im Vorfeld dort wie auch in der sozialdemokratischen Fraktion des Bundesrates intensive Debatten gegeben hat. Es ist so, dass Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion in Einzelbereichen sehr wohl für andere Lösungen eingetreten wären.

Das ist in einer demokratischen Partei ein selbstverständlicher Prozess, in dem debat­tiert wird, in dem auch gestritten wird – ich habe kein Problem, dieses Wort zu verwen­den –, wo es aber letztlich zu einer Entscheidung kommen wird.

Die sozialdemokratische Fraktion wird diesem Gesetzesbeschluss des Nationalrates zustimmen, aber sie tut dies in der Hoffnung, dass der Herr Innenminister (Bundes-


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