mit den durch das Nicht-Bestehen dieses Gesetzes entstandenen Problemfällen auseinandersetzen, zeigt, dass hier ein Versuch unternommen wird, Menschen, die in eine schwierige Situation geraten, weil sie sich bis zu einem Jahrzehnt in einem rechtlichen Schwebezustand befinden, für die Zukunft, nicht die, für die das schon zutrifft, aus dieser Situation zu befreien.
Es ist seit Jahren davon die Rede – und ich sage, es ist ein Versuch –, die Verfahren entscheidend abzukürzen. Es kann nicht im Interesse der Menschen, die bei uns Zuflucht suchen und um Asyl ansuchen, sein, dass sie jahrelang auf eine Erledigung ihres Falles warten müssen, dass sie in einem Schwebezustand leben, dass ihr Aufenthalt hier behindert, beeinträchtigt, von rechtlichen Vorschriften eingeengt ist, aber auf der anderen Seite ist es selbstverständlich, dass in einem Rechtsstaat ein Institut wie das Asyl dann gewährt wird, wenn die Asylgründe vorliegen.
Ich gebe zu – ich sage das ganz freimütig –, dass ein Teil des Drucks auf das Asylwesen dadurch entsteht, dass wir in Österreich eine außerordentlich restriktive Einwanderungspolitik haben, dass es wenig andere Möglichkeiten gibt, in dieses Land zu kommen – auch zum Nachteil der österreichischen Wirtschaft, das sage ich ganz offen dazu. Das ist auch ein Problembereich, an den man denken muss. Aber es ist kein Argument dagegen, dass eine den menschlichen Bedürfnissen und den rechtsstaatlichen Bedürfnissen entsprechende Regelung im Bereich des Asylwesens vorgenommen wird.
Der Asylgerichtshof stellt eine neue Qualität dar. Er ist kein UBAS mit anderem Etikett. Es wird eine andere personelle und fachliche Ausstattung geben, und es wird daher eine andere Abwicklung von Verfahren geben. Es wird daher, so hoffen wir, eine höhere Qualität der Entscheidungen geben, und es wird vor allem die Möglichkeit bestehen, Menschen sehr rasch zu sagen, ob sie in diesem Land eine Zukunft haben oder ob sie in diesem Land kein Asyl bekommen und dann, ohne dass Verankerungen stattgefunden haben, ohne dass Kinder, die in diesem Land vielleicht geboren werden, in ein soziales Netz eingebettet sind, wo es dann tatsächlich eine sehr, sehr problematische und schwierige Angelegenheit ist, zu entscheiden, ob nun die Heimführung oder aber der humanitäre Aufenthalt die richtige Entscheidung ist. Jahresgrenzen, sage ich am Rand, sind dabei nur eine Leitlinie, sicherlich kein Kriterium.
Ich darf auch daran erinnern, dass Österreich selbst unter dem gegenwärtigen System im europäischen Vergleich eine außerordentlich hohe Anerkennungsquote hat, was dafür spricht, dass jene Institutionen, jene Rechtselemente, die sich damit beschäftigen, durchaus bereit sind, auf die Gründe, die genannt werden, auch dann einzugehen, wenn sie einigermaßen glaubhaft vorgebracht und untermauert werden können.
Dass der personell sehr zurückhaltend ausgestattete unabhängige Bundesasylsenat einen beträchtlichen Rückstau an Entscheidungen angesammelt hat, ist eine allgemein bekannte Tatsache, aber das sind keine Fälle, das sind Menschen, die in diesem von mir bereits erwähnten Schwebezustand leben und wo es in vielen Fällen durchaus gute Gründe gibt, weil es ja nicht ihre Schuld war, heute humanitäre Lösungen zu treffen.
Aber diese beiden Themen, die sich natürlich im selben Bereich abspielen, sind säuberlich getrennt zu diskutieren. Auch dann, wenn nach sieben oder acht Jahren im neuen Rechtssystem der Bundesasylsenat negativ entscheidet, wird – ich wende mich da an den Herrn Innenminister – im Einzelfall sehr genau zu prüfen sein, welche sozialen und menschlichen Bindungen in unsere Gesellschaft hinein auf der Seite der Asylwerber entstanden sind.
Herr Kollege Schennach hat die Entschließungen von Landtagen zwar nicht zitiert, aber erwähnt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es bei diesen Entscheidungen oder Entschließungen in jedem Einzelfall darum geht, dass gut inte-
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