in Österreich waren. Das ist doch ein Beweis dafür, dass das Fremdenrecht greift. Die Einrichtung des neuen Asylgerichtshofs für Asylverfahren ist ein Schritt in die richtige Richtung und auch im Sinne der Asylwerber, damit sie eine Chance haben, in angemessener Zeit zu einer Entscheidung zu kommen, ob sie jetzt positiv oder negativ ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, seit dieser Medienhysterie über Asylaufenthalte in Österreich bekomme ich als Bundesrat in der Woche mindestens drei Schreiben dahin gehend, ich möge für irgendeinen Asylanten intervenieren. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich denke, dass es heute schon bald unsere Hauptbeschäftigung ist, für Asylwerber zu intervenieren. Es stehen, wie ich meine, die entsprechenden Institutionen für diesen Bereich zur Verfügung; diese werden personell und materiell aufgestockt. Ich glaube, da können wir mit ruhigem Gewissen vor den österreichischen Wähler hintreten und ihm diese Alternative vor Augen führen.
Es ist auch nicht so, wie Herr Kollege Schennach gesagt hat, dass wir jetzt einen Massenandrang beim Verfassungsgerichtshof haben werden. Es sind auch gesetzliche Regelungen vorgesehen, dass Massenbeschwerden verhindert werden können. Das ist ebenfalls in diesem Gesetzespaket akkordiert und macht auch Sinn.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Novelle erfüllen wir einen wesentlichen Punkt des Regierungsübereinkommens. Dieser Asylgerichtshof wird Mitte des nächsten Jahres seine Arbeit aufnehmen.
Für Innenminister Platter ist es in dieser Zeit sicher
alles andere als leicht, und er
wird meiner Meinung nach nicht immer sehr fair behandelt, wenn man an ihn
appel-
liert, menschlich zu handeln. Die Volkspartei ist, glaube ich, für ihr
menschliches Handeln bekannt. (Bundesrat Gruber: Hört!
Hört!) Es sind in den letzten 20 Jahren
800 000 Asylanten und Zuwanderer in Österreich aufgenommen
worden, da brauchen wir uns international nicht zu verstecken. Und wer sonst
als ein Innenminister hat dafür zu sorgen, dass der österreichische
Rechtsstaat auch zu seinem Recht kommt? Und der österreichische
Bürger kann sich auf seinen Innenminister und auf die Gesetze, auf deren
Grundlage der Asylgerichtshof zu arbeiten hat, verlassen. In diesem Sinne haben
der Asylgerichtshof und diese Novelle unsere vollste Unterstützung. (Beifall
bei der ÖVP.)
10.45
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Konrad. – Bitte.
10.45
Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat es jetzt gerade geschafft, mit dem letzten Satz seiner Rede Asylwerber generell als eine Bedrohung für den österreichischen Rechtsstaat hinzustellen und als etwas, wo doch der Herr Innenminister eingreifen und wovor er uns beschützen müsste. Ich möchte das nur noch einmal fürs Protokoll festhalten. Ich finde das absolut unvorstellbar und ungeheuerlich! (Beifall bei den Grünen.)
Wenn man dem Herrn Klubobmann Konecny vorher zugehört hat, könnte man fast meinen – ich könnte Ihnen in vielen Punkten zustimmen, die Sie erwähnt haben –, die SPÖ hat nichts bis wenig mit dem zu tun, was hier beschlossen wird, denn in vielen Punkten wären wir uns ja an und für sich einig, und viele Punkte würde ich auch unterschreiben.
Wenn Sie allerdings an die Menschlichkeit des Innenministers appellieren, er möge doch – Sie haben es verklausuliert gesagt – in dem einen oder anderen Fall ein Bleibe-
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