BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 42

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dung anders ausgehen wird. Natürlich wird man, wenn man diese Hoffnung hat, auch in die Berufung gehen. Das ist doch nachvollziehbar und verständlich.

Zweiter Grund: eine sehr hohe Fehlerquote in der Erstinstanz. Viele der dort arbeiten­den Personen haben keine juristische Ausbildung, und es herrscht generell eine per­sonelle Unterbesetzung. Das ist der zentrale Punkt: Wir haben zu wenig Menschen, die dort arbeiten, um Entscheidungen zu treffen, um Unterlagen zusammenzusuchen und Entscheidungen vorzubereiten.

Dann gibt es noch einen Grund, den ich ganz interessant finde, nämlich: Der größte Beschwerdeführer ist das Innenministerium. 200 Beschwerden kommen aus dem In­nenministerium einfach deswegen, weil momentan drei Asylgesetze parallel gelten und in dem Moment, in dem eine Entscheidung getroffen ist und das neue Gesetz in Kraft tritt, die Entscheidung nun wieder auf Grund anderer gesetzlicher Grundlagen neu ge­fällt werden muss. Dass das, bitte, zu einer Verfahrensverzögerung führt, ist wohl ver­ständlich, ist aber nun wirklich nicht die Schuld von Asylwerberinnen und Asylwerbern. Ausbaden müssen sie es trotzdem.

Die lange Dauer von Verfahren hat vor allem Auswirkungen auf die Frage von Asylwer­berinnen und Asylwerbern, wie sie sich auf ihr Leben einstellen können, wie sie sich ihre Zukunft vorstellen können.

Da mein Vorredner vorher ausgerechnet hat, wie viel das den Staat Österreich kostet: Natürlich kostet das etwas, aber ich finde es schon interessant, jetzt mit Argumentatio­nen in finanzieller Hinsicht zu kommen, wenn es um Asylrecht geht. Es sollten doch in erster Linie schnelle Entscheidungen, faire Entscheidungen und sachlich richtige Ent­scheidungen und Menschlichkeit eine Rolle spielen. Ich glaube, wenn wir diese Punkte abgehandelt haben – davon sind wir leider momentan noch weit entfernt –, können wir durchaus über die finanziellen Aspekte reden. Aber mir kommt es schon so vor, dass es andere Sachen gibt, die wichtiger sind. (Beifall bei den Grünen.)

Die Analyse, dass die Verfahren zu lange dauern, teilen wir alle. Die Frage ist: Was macht man jetzt? Sinnvoll wäre eine personelle Aufstockung, mehr Personen, die die anstehenden Verfahren erledigen könnten, und zwar viel mehr, denn es handelt sich um sehr viele anstehende Verfahren.

Sinnvoll wäre zum Beispiel auch ein Bleiberecht für jene, die gut verankert sind. Damit wäre auch schon ein recht großer Stapel erledigt. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Kühnel.) – Sie werden es kaum feststellen. Ich glaube, Sie wären schnell fertig mit der Feststellung. – Das wären Punkte, die schon zu einer Entlastung führen könnten und die die Prozesse beschleunigen könnten.

Was kommt stattdessen? Was ist die Konsequenz, die diese Koalition hier zieht? – Sie richtet einen Asylgerichtshof ein. Gerichtshof, das klingt ja an und für sich gut, das klingt nach Rechtsschutz, das klingt nach fairen Verfahren, nach Zugang, nach Profes­sionalität. Es ist leider halt nicht immer das drin, was draufsteht.

Faktisch hofft man, durch diesen Asylgerichtshof, wie er genannt wird, eine Beschleu­nigung bei den Verfahren schlicht und einfach dadurch zu erzielen, dass man den Zu­gang zu einer Rechtsinstanz kappt. Amnesty International hat einen Vergleich ge­bracht, der, finde ich, ganz gut passt: Würden Sie Krankenwagen abschaffen, nur da­mit die Krankenhäuser nicht mehr überfüllt sind? Das Bild passt recht gut als Vergleich, was in der Realität hier passiert. Der Zugang zu einer Rechtsinstanz, wie er für alle an­deren dem österreichischen Recht unterworfenen Menschen absolut möglich ist, wird hier für Asylwerber, wo es wirklich ums Eingemachte geht, einfach abgeschafft.

Der Unabhängige Bundesasylsenat wird im Prinzip umbenannt. Die Funktionen, die es bereits bisher gegeben hat, werden künftig unter anderen Namen ähnlich weiterlaufen.


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