BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 64

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kennen wir ja schon seit Monaten!) – Die Präsidentin hat es uns nicht weitergesagt. (Bundesrat Schennach: Das kennen wir seit Monaten! Alle Innenmaterien, Innenaus­schussmaterien ohne den Innenminister! – Weitere Zwischenrufe.)

Der Herr Minister hat ja einige Bemerkungen fallenlassen, die ich gerne hinterfragen würde. Er hat zum Beispiel immer wieder gesagt: Wenn man sich die Fälle so an­schaut ..., und ich habe mir gedacht: Jö, der Herr Minister schaut sich die Fälle auch an! Aber dann hat er noch gesagt: ... dann sind es so und so viele. Es besteht aber ein Unterschied dazwischen, Fälle anzuschauen und Fälle zu zählen, und darauf wollte ich ihn aufmerksam machen. Möglicherweise sollte er sich öfter einmal Fälle anschauen und sie nicht nur zählen, dann würde er vielleicht manche Dinge nicht so in den Raum stellen.

Herr Minister Platter hat auch behauptet, 76 Prozent der Entscheidungen des Bundes­asylamts werden als richtig empfunden. Diese Aussage habe ich sehr spannend gefun­den. Er hätte sie meiner Meinung nach noch untermauern können, er hätte sagen kön­nen: Es hat eine Umfrage gegeben unter allen, die eine Entscheidung über sich haben ergehen lassen, und 76 Prozent haben gesagt: ja, ich bin glücklich mit der Entschei­dung, oder: es gab nur von 24 Prozent Berufungen.

Was soll diese Aussage, 76 Prozent der Entscheidungen wurden richtig empfunden? – Das hätte ich gerne vom Herrn Minister noch näher definiert gehabt. Aber leider ist er ja nicht mehr da.

Herr Kollege Weiss hat auch mehr oder weniger in einem Nebensatz erwähnt, dass es ja nur 41 Fälle waren, in denen nach Rückverweisung vom Verwaltungsgerichtshof Asyl gewährt worden ist. 41 Fälle, das klingt nach nicht allzu viel. Auf der anderen Seite sind es 41 Fälle, in denen jetzt Menschen möglicherweise einfach zurückge­schickt werden, obwohl sie in ihrem Heimatland politisch oder religiös verfolgt werden. Dann sind auch 41 Fälle sehr viel, und ich denke, es ist auch sehr viel, wenn man solche 41 Fälle mit verantworten muss.

Es ist einige Male erwähnt worden, dass die Grünen den Hauptgrund dieses Gesetzes nicht gesehen hätten, nämlich dass es unbedingt notwendig wäre, die Verfahren zu verkürzen. Frau Kollegin Konrad hat, glaube ich, 10 Minuten lang erklärt, wie wichtig es uns wäre, die Verfahren zu verkürzen, und dass wir uns bei diesem Punkt einig sind. Das hat also Frau Kollegin Konrad wirklich sehr ausführlich erläutert! (Beifall bei den Grünen.)

Die Grünen haben sicher nichts dagegen, die Verfahren zu verkürzen, und die Grünen haben sicher nichts dagegen, das UBA aufzustocken. Meinetwegen kann man das UBA auch umbenennen, das ist sicher nicht das Problem. Das Problem ist ganz ein­fach dieses: Wenn man eine Instanz streicht, wenn man den Zugang zum Verwal­tungsgerichtshof nicht mehr erlaubt, ist das eines Rechtsstaats nicht würdig! (Zwi­schenrufe bei der ÖVP.) Wenn ich bei einem Gericht abgewiesen werde, dann muss ich gegen eine Entscheidung berufen können; wenn das wegfällt, dann ist das eines Rechtsstaats nicht würdig – Punkt.

Das ist unsere Kritik, aber nicht, dass Verfahren verkürzt werden sollen. Es ist für uns ganz klar, dass Verfahren verkürzt werden müssen.

Dass Verfahren verkürzt werden müssen und sollen, das höre ich, seit ich in diesem Gremium bin – das sind fast schon fünf Jahre –, mindestens ein bis zwei Mal pro Jahr. Was ist diesbezüglich passiert? Inzwischen ... (Bundesrat Mag. Himmer: Was hören Sie in diesem Gremium?) – Dass die Verfahrenslänge, die Verfahrensdauer verkürzt werden soll. (Bundesrat Mag. Himmer: Was sind da die Vorschläge?)

 


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