Die Vorschläge, die es gibt, lauten auf mehr Personalaufstockung. Diese wurde uns schon seit Jahren und Jahren versprochen, und es wurde immer wieder erwähnt: Wenn wir dieses Gesetz beschließen, dann gibt es eine Aufstockung und dann geht alles schneller. – Ein bisschen ist aufgearbeitet worden, aber im Prinzip ist es eine Personalaufstockung, die benötigt wird, und auch eine Hebung der Qualität der Entscheidungen in erster Instanz. (Ruf bei der ÖVP: Das passiert ja!)
Frau Staatssekretärin Silhavy hat gesagt, eine Personalaufstockung allein reicht nicht, sie hat aber nicht begründet, warum dies nicht reicht. Ich hätte gerne einmal die Personalaufstockung in erster Instanz, und dann können wir ja schauen, ob es reicht oder nicht. Meiner Meinung nach sollte man das einmal massiv beschleunigen, und dann kann man darüber reden, ob sonst noch etwas gebraucht wird.
Sie haben auch gesagt, dass die hohen Berufungsquoten ein Grund dafür sind, dass Verbesserungen in der Verfahrensdauer notwendig sind. (Staatssekretärin Silhavy: Nein, das habe ich nicht gesagt! In der Qualität!) – Dass Verbesserungen in der Verfahrensqualität notwendig sind. Was ist das für eine Verbesserung in der Verfahrensqualität, wenn ich eine Berufungsinstanz abschaffe?
Eine Verbesserung in der Verfahrensqualität wäre für mich, wenn man sich die Fälle von Haus aus genauer anschaut, wenn man genau überprüft, was für politische Verfolgungen und religiöse Verfolgungen in den jeweiligen Ländern möglich sind (Bundesrat Mag. Klug: Beweisführung lesen!), oder wenn man die Beweisführung verbessert, natürlich! Da gibt es alles Mögliche, aber die Kappung einer Instanz ist keine Qualitätsverbesserung. (Bundesrat Mag. Himmer: Aber wenn Sie die Berufungsquote anschauen ...! – Weitere Zwischenrufe.)
Die Berufungsquote sagt im Prinzip nicht sehr viel aus. Die Berufungsquote kann aussagen, dass die Verfahren in der vorigen Instanz nicht gut genug abgehandelt worden sind, oder die Berufungsquote kann aussagen, dass es zu leicht ist, zu berufen. Ihr schließt daraus, dass es zu leicht ist, zu berufen. (Bundesrat Mag. Klug: Die Beweisführung lesen!) Ihr schließt daraus nicht, dass die Verfahren in der ersten Instanz möglicherweise verbessert werden sollten. (Beifall bei den Grünen.)
So, wie das heute von vielen Rednerinnen und Rednern ... (Bundesrat Mag. Himmer: Die Leute, die dagegen berufen ...!) – Wir können das dann draußen diskutieren. Ich glaube, ich habe mein Statement abgegeben. Auch andere haben ein Statement abgegeben und sind danach verschwunden. (Bundesrat Mag. Himmer: Die kommen ins Land wegen der hohen Qualität im Verfahren! Deswegen berufen sie hier! Nicht aus eigenem Interesse, sondern ...! – Vizepräsident Weiss gibt das Glockenzeichen.)
So, wie es herinnen von einigen Rednern der ÖVP und von einigen Rednern der SPÖ „verkauft“ worden ist (Bundesrat Mag. Himmer: Das ist sicher die Motivlage!), ist dieses Gesetz, das uns hier vorgelegt worden ist, eine Mogelpackung. Es verspricht eine Verkürzung der Verfahrensdauer, aber in Wirklichkeit bringt es eine massive Beschneidung des Rechtsstaats mit sich. Deshalb würde ich Sie alle bitten und auffordern, sich das noch einmal anzuschauen und es vor einer Beschlussfassung zurückzuschicken. (Beifall bei den Grünen.)
Nunmehr bringe ich noch Entschließungsanträge ein. Da Herr Minister Platter weg ist, kann ich sie ihm – das hätte ich gerne getan – nicht direkt geben. Bei den Entschließungsanträgen der Bundesräte Schennach, Kolleginnen und Kollege geht es um humanitäre Aufenthaltsgenehmigungen.
Ich lese aus dem ersten Entschließungsantrag nur die Entschließung vor:
„Der Innenminister wird aufgefordert, vom 7. Hauptstück des geltenden Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen, Gebrauch
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