BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 84

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dem Alkoholmissbrauch und Genussmittelmissbrauch. Das ist auch eine Form der Prä­vention.

Dazu noch eine Anmerkung: Politiker sollten Jugendliche nicht zum Komatrinken ver­führen, wie es kürzlich in Kärnten durch den Kärntner Landeshauptmann passiert ist. Es gibt aber auch sehr positive Initiativen von kleineren Wirten. Es gibt sehr positive Initiativen, die darauf einwirken, dass Jugendliche nicht zum Komatrinken und zum Bil­ligalkoholtrinken verführt werden.

Abschließend: Wir werden den Gesetzen, die vorliegen, unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.39


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Vizepräsi­dent Weiss. Ich erteile ihm das Wort.

 


13.40.21

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dass die zur Beratung stehenden Gesetzesbe­schlüsse verhältnismäßig häufig geändert werden, hat damit zu tun, dass es ein fort­währender Annäherungsprozess zwischen den Möglichkeiten technologischer Entwick­lung, dem sachlich Wünschenswerten und dem in der praktischen Handhabung ver­nünftig Umsetzbaren ist.

Österreich ist bekanntlich das führende Land in der Europäischen Union, was die Nut­zung und das Angebot von E-Government betrifft. Wir sind jetzt schon das zweite Mal hintereinander Europameister. Vielleicht sollten wir uns auch für die Euro 08 mehr mit digitalem Fußball beschäftigen; das wäre eine Chance, die wir nutzen könnten.

Inhalt der Gesetzesnovelle ist unter anderem auch eine Novelle des Vermessungsge­setzes. Dabei geht es um die Beteiligung der Gemeinden an den finanziellen Erträgen aus dem Adressregister, die ja ursprünglich Ende des Jahres auslaufen würde. Sie wird nun unbefristet verlängert, was aus Sicht der Gemeinden natürlich ein Fortschritt ist.

In diesem Zusammenhang möchte ich anerkennen, dass nach ursprünglichen Rei­bungsverlusten in den Jahren 2003 und 2004 im Bereich der Register ein sehr koope­rativer Geist eingezogen ist, der die Gestaltung von E-Government im Allgemeinen schon bisher geprägt hat. Man könnte meinen, dass E-Government in einem Bundes­staat etwas komplizierter wäre als in einem Zentralstaat. Das ist natürlich richtig, aber dass wir in Europa wirklich anerkannt führend sind, hat auch damit zu tun, dass es eine gute Kooperation zwischen den Beteiligten gibt, auch – und das ist wieder der Vorteil der bundesstaatlichen Gliederung – einen gewissen innovativen Wettbewerb, den man in Kooperation für das gemeinsame Ganze nützen kann, was man offenbar auch getan hat.

Die Bürgerkarte wurde schon kurz angesprochen. Hier ist das Anliegen zu erwähnen, dass die praktische Handhabung für den Durchschnittsgebrauch noch etwas besser werden könnte. Wenn man das Lesegerät installiert und das nachher nützen will, braucht es schon ein gerüttelt Maß an Routine, um das wirklich selbständig ohne frem­de Hilfe zum Laufen zu bringen. Das ist etwas, wo wir auf das Hardware-Angebot der Industrie angewiesen sind, aber es wäre sicherlich hilfreich, wenn man es auch seitens der öffentlichen Hand, die ja in diesem Bereich ein wesentlicher Partner der Industrie ist, betreiben würde, dass das etwas benutzerfreundlicher ausgestaltet wird. – Danke. (Beifall bei Bundesräten der SPÖ.)

13.43

 


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