BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 92

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Dort muss ja einem Kraftfahrzeuglenker nachgewiesen werden, dass er bei einer Über­tretung von Verkehrsvorschriften selbst am Steuer saß, wodurch die in Österreich an­gewandte Lenkererhebung samt Bestrafung des Zulassungsbesitzers wegen nicht ord­nungsgemäßer Erteilung der Lenkerauskunft rechtlich nicht möglich ist. So können bei­spielsweise bei Geschwindigkeitsübertretungen deutscher Staatsbürger oder von Len­kern mit Wohnsitz in Deutschland die Verfahren nicht erfolgreich durchgeführt und auch die wegen Nichterteilung der Lenkerauskunft verhängten Geldstrafen in der Regel nicht vollstreckt werden.

Das bedeutet dann in der Praxis, dass nur bei Anhaltungen nach einer Geschwindig­keitsübertretung die Strafsanktion wirksam wird, während diese bei den üblichen, das Kfz von hinten fotografierenden Radarstationen mangels Vollstreckbarkeit in Deutsch­land ins Leere geht.

Vor allem in den westlichen Bundesländern mit einem hohen Anteil deutscher Autofah­rer führt das dazu, dass ein erheblicher Teil der Geschwindigkeitsübertretungen fak­tisch straffrei bleibt. Das ist nicht nur für die Verkehrssicherheit außerordentlich nach­teilig, sondern verringert auch bei den anderen Autofahrern die Akzeptanz der Ge­schwindigkeitsbeschränkungen. Auf der S 16, der Arlberg Schnellstraße, liegt der An­teil ausländischer Kennzeichen, die von den Radarboxen geblitzt werden, bei 90 Pro­zent, und ein Drittel der Deutschen davon zahlt die Verwaltungsstrafen dann auch nicht.

Da in einem einschlägigen Beschluss der EU-Justizminister aus dem Jahr 2006 die deutsche Rechtslage als Ausnahme von der wechselseitigen Eintreibung von Geldstra­fen verankert wurde, wird hier in absehbarer Zeit keine Änderung zu erwarten sein. Wir haben diesbezüglich schon einige Anfragen an das Ministerium gerichtet, und auch unser Bundesratspräsident Jürgen Weiss war hier schon maßgeblich um eine Ände­rung bemüht, aber das dauert seine Zeit. Daher sollten also die innerstaatlichen An­strengungen verstärkt werden, Geschwindigkeitsübertretungen so zu dokumentieren, dass sie auch gegenüber Lenkern mit Wohnsitz in Deutschland wirksam geahndet wer­den können. Dafür bietet sich in erster Linie an, Radarstationen so einzurichten, dass der Lenker dann auch von vorne fotografiert werden kann.

Im Zuge einer solchen Umrüstung könnte auch vorgesehen werden, dass digitale Fotos erzeugt werden – wir sind ja inzwischen mit dieser Fotografie sehr modern unter­wegs –, weil das die nachfolgende Verwaltungsarbeit durch stärkere Nutzung automa­tionsunterstützter Übermittlung und Verarbeitung wesentlich rationalisieren würde. Bei den derzeit verwendeten Filmen ist das nur sehr eingeschränkt möglich. (Beifall bei der ÖVP.)

14.08


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Nun erteile ich Frau Staatssekretärin Silhavy das Wort. – Bitte.

 


14.08.10

Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Heidrun Silhavy: Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon gesagt worden: Mit dieser Gesetzesänderung vollziehen wir einen Rahmenbeschluss der EU.

Herr Bundesrat Mitterer, Österreich ist kein Musterknabe! Ich würde sagen, Österreich ist überhaupt kein Knabe – diesen Anspruch stelle ich als Frau –, sondern es geht um Folgendes: Wenn wir Rahmenbeschlüsse umsetzen wollen, kann nicht ein Land auf das andere warten; irgendwann werden wir einmal schauen müssen, dass wir zu einem gemeinsamen Ziel kommen.

Ich gebe zu, dass innerhalb der EU noch einige Punkte offen sind – diese sind vor al­lem von den beiden anderen Bundesräten auch explizit angesprochen worden –, aber


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