BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 109

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erwirken. Dieser Rechtsschutzbeauftragte wird uns jetzt als Ersatz für Kontrolle prä­sentiert!

Wenn man schon Kontrolle haben möchte, warum dann nicht durch einen unabhängi­gen Richter? Es gab ja schon bisher für die Polizei die Möglichkeit, sogar per Handy, eine solche zu erwirken. Und außerdem gab es schon bisher bei großer Gefährdung die Möglichkeit, sich eine solche nachträglich zu holen.

Deshalb eine Frage, Herr Bundesminister: Warum sollen für die Ortung von Handys ungeeignete – Kollege Mayer, ungeeignete! – IMSI-Catcher ohne richterliche Kontrolle eingesetzt werden? Warum soll die Polizei ohne richterliche Kontrolle das Recht auf Zugriff auf Daten von Internet-Usern erhalten? Warum wurden diese polizeilichen Voll­machten, Herr Innenminister, tatsächlich ohne Begutachtung und ohne Behandlung im Innenausschuss des Nationalrates und im Falle der IP-Adressen sowieso ohne gänz­liches Begutachtungsverfahren als Gesetz beschlossen? Und warum mussten Provider in dieser Stunde anrufen, um hier noch Schlimmeres zu verhindern?

Die Frage ist: Was ist der Grund dafür, dass man die Kontrolle durch Richter ab­lehnt? – Bei eindeutigen Fällen wie zum Beispiel einer Entführung – Kollege Ager, das ist ein eindeutiger Fall – würde ja niemand zögern und ist das auch schnell zu bekom­men. Aber vielleicht waren die Richter bei allzu großen Begehrlichkeiten – zum Beispiel die Telekom-Anbieter haben ja immer wieder geklagt über allzu große Begehrlichkeiten in diesem Bereich – ein bisschen spröde. Aber die Richter haben im Interesse der Bür­ger oder potenzieller Abhöropfer und vor allem in Verteidigung der Grundrechte gehan­delt.

Meine Damen und Herren, man könnte es natürlich auch ökonomisch sehen: Wenn sich die Polizei allzu sehr im Internet herumtreibt, dann besteht die Gefahr – das sehen Experten so –, dass möglicherweise sogar der E-Commerce zurückgeht, denn wer will schon unkontrolliert in irgendwelche Aktionen hineingeraten?

Kommen wir noch zu anderen Bereichen des Sicherheitspolizeigesetzes: Sportgroß­veranstaltungen und der Versuch, Hooligans zu belehren. (Bundesrätin Mühlwerth: Das kann nicht schaden!) – Und Sie glauben, dass man den Hooligans ein Briefchen schickt: Lieber Herr Hooligan, bitte kommen Sie auf das Polizeikommissariat, wir wür­den gerne mit Ihnen sprechen!? Jetzt kommen ja die Engländer nicht, aber Sie können diese Schreiben auch nach Schweden schicken. – Da gibt es ja wohl intelligentere Möglichkeiten.

Der Verfassungsgerichtshof hat ja bereits gesagt, dass behördliche Maßnahmen, mit denen irgendeine Form von Freiheitsberaubung einhergeht – auch eine Anhaltung oder das Einfinden zur Belehrung ist eine Form von Freiheitsberaubung, die zwangsweise die Folge einer Amtshandlung ist –, bedenklich sind im Hinblick auf das Grundrecht.

Aber das, was hier völlig fehlt – wir haben darüber ja auch im Ausschuss schon ver­handelt –, wo nichts geschehen ist, obwohl man sich schon die Mühe gemacht hat, das Sicherheitspolizeigesetz zu novellieren, sind Maßnahmen, was den Terror gegen Frau­en betrifft, die zu einer Abtreibungsklinik wollen. Zu diesem Psychoterror verschweigt sich das Sicherheitspolizeigesetz nach wie vor. Einzig und allein Wien hat hier eine erste Regelung getroffen.

Warum war es nicht möglich, wenn man schon über Nacht solche Regelungen einführt, Maßnahmen zu schaffen gegen dieses Anpöbeln von Frauen, diesen psychischen Ter­ror gegen Frauen – das ist schon seit Monaten in Diskussion –, die vor einer persönlich sehr, sehr schwierigen Entscheidung stehen? Warum konnte man da keine Regelung finden? – Bei IMSI-Catchern, bei IP-Adressen ist das alles ganz schnell gegangen. Da gibt es ganz offensichtlich ein Interesse des Polizeiapparates, der immer stärker in un-


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