tung ist absurd. Aber natürlich kann man Leute, die das nicht so ausführlich lesen und verfolgen, mit dem unter Umständen ein bisschen schrecken, und die unterschreiben dann möglicherweise auch eure Petition, aber wahrer wird es deswegen nicht. (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Klug.) – Zum Beispiel.
Ich gehöre erst seit Kurzem diesem Haus an, aber auch ich meine, am Procedere, an der Vorgangsweise des Nationalrates kann man in der Tat Kritik üben. Soweit ich das den Medien entnommen habe, haben das auch Vertreter aller Fraktionen gemacht, von meiner Fraktion Klubobmann Cap – auch von der ÖVP haben wir solche Stimmen gehört –, der in der Tat gesagt hat, dass es sich bei diesen Beschlüssen um keine sehr schöne Vorgangsweise handelt und dass man das in Zukunft anders machen muss. – Soweit unterstütze ich das, aber reden wir doch auch, abseits vom Procedere, ein bisschen über den Inhalt, das wäre meiner Meinung nach wichtig.
Schennach hat die überwiegende Zeit hier damit verbracht, über das Procedere zu klagen, und hat wenig zum Inhalt gesagt. Und das, was er gesagt hat, war meiner Meinung nach, wie gesagt, sachlich unrichtig.
Der erste Punkt, den man unbedingt klären muss und wo sich die Grünen, wie ich glaube, am meisten als Verbreiter von wahrheitswidrigen Horrormeldungen betätigen, ist das Abhören von Telefonaten und das Überwachen von Computeranschlüssen. – Das ist und bleibt weiterhin ohne richterliche Genehmigung nicht möglich! Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen und nicht derartige Dinge in die Welt zu setzen!
Es wird mit diesem Sicherheitspolizeigesetz kein Grundrecht eingeschränkt, sondern, deswegen sollten wir beim Inhalt bleiben, es werden drei wichtige Punkte – mehrere, aber drei wichtige Punkte, die ich im Rahmen meiner Rede hervorheben möchte – verbessert.
Erstens: Fußball-Europameisterschaft, Kampf gegen gewaltbereite Hooligans.
Zweitens: Verbesserungen beim Retten, Auffinden und Bergen von vermissten Personen.
Und drittens: Ausforschen von Verursachern gefährlicher Drohungen, gegen wen auch immer.
Auf diese drei Punkte möchte ich gerne eingehen.
Zum Ersten: Fußball-Europameisterschaft, Hooligans. – Auch da zu den Grünen. Man braucht es nur zu lesen, man wird es leicht feststellen können: Dieses Gesetz, das jetzt kommt, betrifft nur Menschen, die während der letzten zwei Jahre wegen einer Gewalttat im Zusammenhang mit Hooliganismus und Fußballspielen verurteilt wurden und bei denen zusätzlich der Verdacht besteht, dass sie sozusagen statt Fußball Randale und Gewalt wollen.
Mir ist unverständlich, wie man da dagegen sein kann. Ich meine, wir als Veranstalterland der Fußball-Europameisterschaft haben sogar die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass die Fans, die Familien, die Kinder, die dorthin kommen, eine störungsfreie Europameisterschaft genießen können. Es ist einfach okay, diesen vielleicht gewaltbereiten Menschen zu signalisieren: Wir achten auf dich, wir wissen, dass du da bist, lass dir nichts zuschulden kommen, die Polizei wird dich ausforschen! Ich finde, das ist eine Maßnahme, die wir als Veranstalterland einfach brauchen. – Das Eintreten für Fußballhooligans, die wegen Gewalttaten verurteilt worden sind, ist mir schleierhaft.
Wichtig ist, was nicht kommt – auch das wird ja immer in den Raum gestellt –: Niemand wird eingesperrt, bevor er etwas angestellt hat, sondern diese Personen werden von der Polizei informiert, dass man sie kennt. Ich glaube, das ist ein wichtiger Beitrag zu Sicherheit.
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