BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 115

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eines Mobiltelefons innerhalb einer Funkzelle eingegrenzt werden kann, aber auch das Mithören von Handy-Telefonaten ist damit möglich.

Jetzt wird es interessant: Alle Handys in einem gewissen Umkreis eines solchen Catchers buchen sich in diese Funkzelle mit dem stärksten Signal – also dieses IMSI-Catchers – ein. Ein IMSI-Catcher simuliert also ein Mobilfunknetzwerk. Das heißt, es werden hier nicht nur die Daten von dieser einen gesuchten Person erfasst, sondern alle Handys, die sich im entsprechenden Umkreis befinden. Die anderen Personen werden das nie erfahren. Sie können abgehört werden, ohne dass sie es wissen und ohne dass es irgendeinen Grund dafür gäbe. (Bundesrat Mag. Himmer: Können, wer­den aber nicht!)

Auf der ORF-Website in der Rubrik „Science“ – ich glaube, dass die relativ gründlich recherchieren – habe ich noch die Information gefunden, dass der IMSI-Catcher auch dazu führen kann, dass der Mobilfunkverkehr in einem gewissen Umkreis lahmgelegt wird, auch die Notrufe. Auch das ist ein Aspekt, den ich nicht außer Acht lassen würde.

Diese Catcher werden hauptsächlich zur Bestimmung des Standortes und zum Erstel­len des Bewegungsprofils von Personen genutzt und unter anderem von Strafverfol­gungsbehörden und Geheimdiensten eingesetzt. Ich habe vorhin schon ausgeführt, dass man zur Peilung vermisster Personen auch andere Mittel einsetzen kann.

Was diese IMSI-Catcher aber wirklich sehr gut können, ist das Abhören und Mitschnei­den von Gesprächen, ohne dass die Betroffenen davon erfahren. Sie können auch den Funkverkehr inklusive Notnummern stören – und das alles ohne richterliche Genehmi­gung. Das ist für mich der Knackpunkt. Wenn man sagt, diese Geräte sind doch schon jetzt im Einsatz, sage ich: Ja, aber jetzt braucht man dafür eine richterliche Geneh­migung, und da schaut die Sache anders aus! Diese richterliche Genehmigung ist auch jetzt schon zu bekommen, und es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum das nun nicht mehr funktionieren soll.

Ich warte ja nur darauf, dass in dieser Diskussion noch das Argument kommt: Na ja, wenn man nichts zu verbergen hat, wird man ja wohl auch kein Problem damit haben, dass vielleicht einmal ein Gespräch abgehört wird! – Auch ich habe nichts zu verber­gen, würde mir aber trotzdem nicht wünschen, dass die Polizei jederzeit zu meinem Vermieter gehen, den Wohnungsschlüssel holen, sich hinter den Vorhang stellen und zuhören kann, welche Unterhaltungen ich führe.

Es geht hier einfach um das Problem, dass man mit solchen Maßnahmen – wir haben einige erlebt in letzter Zeit – einen Schritt davon weggeht, dass verdächtige Personen überwacht werden, und sich in die Richtung bewegt, dass Personen generell über­wacht werden, vielleicht in der Hoffnung, dass man die Informationen einmal brauchen könnte. Überwacht werden sollen verdächtige Personen, ja, aber das hier geht ein­deutig weiter.

Da man vorhin gehört hat, die Grünen seien ja nicht ernst zu nehmen in dieser De­batte, möchte ich erwähnen, dass wir mit dieser Meinung nicht allein sind. Auch der Vorsitzende der österreichischen Richtervereinigung nennt das einen Eingriff in die Grundrechte. Er ist, glaube ich, durchaus jemand, der sich auskennt. Der Datenschutz­rat war selbst nur unvollständig informiert. (Bundesrat Mayer: Das ist Ihre Behaup­tung!) Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes kritisiert die schwammigen For­mulierungen betreffend den Einsatz von IMSI-Catchern, und, wie schon gesagt, auch der Innenausschuss des Nationalrates – der doch längere Zeit nicht getagt hat – war mit diesem Thema nicht befasst.

 


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