BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 114

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auch anders angehen; man kann im Innenausschuss diskutieren, man kann informie­ren und auch eine öffentliche Debatte zulassen. (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt zum Inhalt: Womit befassen wir uns heute? – Wie jedes Mal, wenn es um eine Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes geht, befassen wir uns mit einer massiven Aus­weitung der Befugnisse der Polizei. Bevor jetzt wieder die Rufe kommen, die Grünen seien gegen die Sicherheit und wollten quasi Anarchie verbreiten und Verbrechern, Terroristen und Gangstern Tür und Tor öffnen, sage ich: Bleiben wir doch bei der Rea­lität.

Es stellt sich immer die Frage, wie viele Rechte die Polizei hat und wie viel Kontrolle durch den Nationalrat, durch den Bundesrat und durch Richter dahinter steht. Ich finde, dass man genau solche Themen ernsthaft diskutieren sollte. Es ist sicher nicht im Sin­ne einer ernsthaften Debatte, wenn man einer Oppositionspartei, die sich begründet Gedanken macht und begründet Kritik äußert, einfach vorwirft: Ihr seid ohnehin nur für die Verbrecher! (Beifall bei den Grünen.)

Was geschieht also jetzt mit dieser Novelle? – Die Mobilfunkbetreiber müssen zukünf­tig auf Polizeibefehl und ohne richterliche Kontrolle die Standortdaten und die interna­tionale Mobilfunkteilnehmerkennung – das ist dieses IMSI, wie es in der Abkürzung ge­nannt wird – herausgeben. Ich verstehe nicht, warum das ohne richterliche Kontrolle erfolgen soll! Dank diesem Antrag der Regierungsfraktionen, der da zu nächtlicher Stunde so schnell im Nationalrat noch gekommen ist, betrifft es jetzt auch die Internet-Provider. Diese müssen Namen und Anschrift von Nutzern bestimmter IP-Adressen herausgeben, ebenfalls ohne richterliche Kontrolle.

Man versteckt sich mit dieser Änderung hinter der Argumentation: Was ist, wenn je­mand vermisst wird, was ist, wenn jemand abgestürzt ist, und so weiter? – In solchen Fällen ist es erstens, wie mein Kollege Stefan Schennach schon gesagt hat, auch ohne diese IMSI-Catcher schon jetzt möglich, die Personen zu peilen. Das macht man näm­lich mittels Kreuzpeilung, die nur der Handybetreiber durchführen kann. Es besteht hier also keine technische Notwendigkeit, neue teure Geräte anzuschaffen.

Abgesehen davon gibt es, wenn es um die Genehmigung des Richters geht, solche Peilungen durchzuführen, einen 24-Stunden-Journaldienst – also Richter, die man rund um die Uhr anrufen kann –, um genau für solche Fälle die Genehmigung zu bekom­men. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter, der diesen Journaldienst hat und einen Anruf von der Bergwacht erhält, die den Herrn Soundso peilen möchte, dann sagt: Nein, ich glaube, das wird nicht funktionieren!

Es ist schon jetzt möglich, solche Peilungen durchzuführen, nur mussten sie bisher aus gutem Grund von Richtern genehmigt werden. Wenn diese Forderung unsererseits so unnötig und quasi paranoid wäre, wäre es doch bisher so nicht im Gesetz gestan­den! (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt zu diesen technischen Mitteln, zu diesen IMSI-Catchern, die es in Österreich schon gibt, von denen aber noch weitere gekauft werden sollen: Ich habe mich im Internet ein bisschen informiert. Ich glaube, ich kann im Internet so gut recherchieren, dass ich die ernst zu nehmenden Quellen von den nicht ernst zu nehmenden unter­scheiden kann. Damit möchte ich vielleicht auch ein bisschen Ihrer Befürchtung entge­gentreten, ich würde mich ausschließlich auf die Informationen des grünen Klubs ver­lassen. Ich suche mir meine Informationen darüber hinaus sehr wohl auch selbst zu­sammen.

Was habe ich also über diese IMSI-Catcher herausgefunden? – Es handelt sich dabei um Geräte, mit denen die auf der Mobilfunkkarte eines Mobiltelefons gespeicherte In­ternational Mobile Subscriber Identity, also diese IMSI, ausgelesen und der Standort


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