BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 120

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

können Ihr Bild vom Ausschuss dann auch hier schildern. Ich hatte eine andere Wahr­nehmung.

Und ich kritisiere hier auch diese massive und sehr polemisch geführte Diskussion, wie sie von den Grünen betrieben wird, bei der teilweise mit bewusster Fehlinformation die Menschen verunsichert werden. Auch das ist in diesem sensiblen Bereich aus meiner Sicht keine seriöse Auseinandersetzung mit diesem Thema. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Da hat er recht!)

Es ist nämlich nicht möglich, dass Telefongespräche ohne richterliche Genehmigung abgehört werden können. Das stimmt so nicht, und das will ich auch hier noch einmal ganz klar und deutlich sagen, weil das immer wieder behauptet wird. Da muss man, glaube ich, wirklich vorsichtig sein, ob man diesen Vorwurf so in den Raum stellt. Das ist nicht richtig!

Bei den IP-Adressen geht es tatsächlich nur um eine Konkretisierung der jetzigen Rechtslage, dass wirklich ein ganz genauer Zeitpunkt festgelegt ist und man sich eine ganz bestimmte Nachricht anschauen kann. Aber es gibt einen Paragrafen, der der Hauptinhalt der Kritik ist, das ist der § 53, und darin gibt es den Absatz 3a, wo man sehr genau auf die Anregungen des Datenschutzrates eingegangen ist und die Anre­gungen des Datenschutzrates hier auch aufgegriffen hat. Dazu gibt es eine positive Stellungnahme des Datenschutzrates, darum ist dieser Teil für mich in Ordnung.

Zum Absatz 3b, wo es um diese Handyordnung geht – und daher stimmt es auch nicht, wenn man hier sagt, der Datenschutzrat war nicht damit befasst oder war schlecht in­formiert –, gibt es eine Stellungnahme des Datenschutzrates, die aber eine richterliche Kontrolle fordert. Und das wurde vom Innenministerium eben nicht berücksichtigt, und das bedauere ich sehr, und das ist auch ein Punkt, den ich nicht akzeptieren kann. Bei der Standortbeauskunftung fehlt die richterliche Kontrolle, und dieses Fehlen ist für mich nicht akzeptabel!

In der Praxis – und ich habe mir auch die Mühe gemacht, mich bei Polizeibeamten zu erkundigen, wie die Praxis ausschaut – stellt es sich so dar, dass nicht das Erlangen der richterlichen Genehmigung zu großen Zeitverzögerungen führt, sondern vielmehr das, was danach passiert. Die Abwicklung mit den vielen unterschiedlichen Telekom­munikationsbetreibern führt zu Problemen und zu Verzögerungen. Und das löst der An­satz, den wir hier im Sicherheitspolizeigesetz wählen, überhaupt nicht. Da wird es not­wendig sein, wahrscheinlich bei einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes das eine oder andere in der richtigen Form zu berücksichtigen.

Ich komme noch zu einem weiteren Punkt, der mir in diesem Gesetz fehlt – das habe ich auch im Ausschuss schon gesagt –, und dieser Punkt ist mir sehr wichtig: Es fehlt einfach die Errichtung von bundesweiten Schutzzonen.

Meine Damen und Herren, da geht es vor allem um die Schutzzonen vor Kliniken, die Abtreibungen durchführen. Da gibt es zwar eine Vereinbarung mit Ihnen, Herr Minister, die ich aber nicht nachvollziehen kann. Ich kann es nicht nachvollziehen, wenn Sie sa­gen, jetzt müssen wir noch bis Mitte des Jahres evaluieren. Ich weiß nicht, was Sie da noch evaluieren wollen! – Es ist klar und eindeutig, dass es vor diesen Kliniken ständig zu Belästigungen kommt, und es wäre höchste Zeit – höchste Zeit!, ich betone es –, dass wir hier endlich handeln.

Diese Entscheidung, die Schutzzonen nicht in dieses Gesetz aufzunehmen, kann ich nicht nachvollziehen. Es geht hier nicht darum, ein Demonstrationsrecht zu beschrän­ken, sondern es geht hier einzig und allein darum, über den Demonstrationsort zu sprechen, meine Damen und Herren. Ich will nicht, dass man das Demonstrationsrecht einschränkt, sondern der Ort der Demonstration muss eingeschränkt werden, weil es


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite